Geschrieben von Manfred am . Veröffentlicht in Blog.

Umsonst, aber nicht kostenlos

Seit einigen Wochen können sich alle Bundesbürger täglich bei Bedarf ohne eigenen finanziellen Beitrag auf eine Corona-Infektion in einem Antigen-Schnelltest-Center testen lassen. Diese sprießen aktuell wie Pilze aus dem Boden. Kein Wunder, verbirgt sich dahinter doch ein scheinbar narrensicheres Geschäftsmodell. Und dieses scheint anfällig für Betrug zu sein.

In einer Klage habe ich versucht, den Unsinn der Bürgertestung aufzuhalten. Leider erfolglos, da ich nur eine Allgemeinverfügung des Landkreises Limburg-Weilburg beklagt habe. Dazu war ich nicht klageberechtigt. Ich hätte die gesamte Bundesverordnung angreifen müssen. Wer meine Klageschrift einsehen will, kann dies hier tun.

Dort habe ich auch vielfältige Gründe angeführt. Neben medizinischen, wie eine möglicherweise fehlende Ausbildung und damit der Gefahr falscher "Gesundheitszeugnisse", habe ich auch die immense Steuergeldverschwendung durch das Geschäftsmodell Testcenter angeprangert. In einem aktuellen Bericht der Hessenschau wird anschaulich dargestellt, wie einfach Betrug in diesem Bereich sein könnte:

 

Eine einfache Google-Recherche listet zunehmende Berichte über zweifelhaftes Geschäftsgebaren. In meiner Klage bin ich noch von einem "Auftragsvolumen" von 1.7 Mio. Euro ausgegangen. Dies ergab sich aus der Annahme von einem Test je Bürger und Woche und Kosten von € 10,-- je Test. Inzwischen ist klar, dass diese Testmöglichkeit täglich von den Bürgern in Anspruch genommen werden kann und gemäß dem Bericht des HR dafür Kosten von bis zu 18 Euro abgerechnet werden. Bei 171.900 Einwohner im Landkreis sprechen wir somit über ein Volumen von bis zu 21,6 Mio. Euro - Woche für Woche.

Es verwundert nicht, dass ein solches Geschäftsmodell dazu führt, dass gerade Menschen, die von der Coronakrise negativ finanziell betroffen sind, hierin eine Erwerbschance sehen. Aber auch für Kriminelle bietet sich hier ein lukratives Geschäftsmodell.

Für mich kommt dies nicht unerwartet. Aus diesem Grund habe ich einen Fragenkatalog an das Landratsamt des Landkreises Limburg-Weilburg gesendet, um Informationen darüber zu erhalten, ob bei uns alles mit rechten Dingen zugeht und die Tests medizinisch und finanziell verhältnismäßig sind. Eine Antwort steht noch aus.

Auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes bitte ich als Bürger des Landkreis Limburg-Weilburg um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Bürgertests wurden seit Beginn der Bürgertestung seit der Allgemeinverfügung vom 10.03.2021 im Landkreis Limburg-Weilburg durchgeführt und abgerechnet?
  2. Wie hat sich die Annahme des Testangebotes im Zeitablauf entwickelt?
  3. Wie viele Bürger nutzen das Angebot mehrfach pro Woche?
  4. Wie viele positive Testergebnisse wurden bescheinigt?
  5. Wie viele positive PCR-Nachtestungen ergaben sich aus den positiven Bürgertest-Antigen-Schnelltests?
  6. Wie ist die durchschnittliche Auslastung je Testzentrum, wie viele Bürger (in % der Bevölkerung) nutzen das Angebot bisher?

Kaum habe ich diesen Blogeintrag als Erinnerung meiner Anfrage verfasst, kommt vom Gesundheitsamt Limburg-Weilburg zumindest zu den Fragen 4 und 5 eine Antwort. So wurden vom 8.3.-27.5.2021 demnach 999 positive Antigen-Schnelltest-Befunde ermittelt. Davon waren 731 auch in der nachfolgenden PCR-Nachtestung positiv (73,2%). In diesem Zeitraum wurden insgesamt laut RKI-Datenbank 3.214 positive PCR-Testfälle ermittelt. Die aus Antigen-Schnelltests ermittelten positiven "Fälle" belaufen sich damit auf 22,7%. Nun versuche ich noch herauszufinden, welcher Gesamtaufwand betrieben werden musste, um diese "Dunkelziffer", bei denen es sich zum Zeitpunkt des Tests um symptomlos-erkrankte Menschen gehandelt haben muss, aufzuhellen.

Das "nur" 73,2% der Antigen-Schnelltests auch nachfolgend positiv PCR-getestet wurde, empfinde ich ein wenig als erstaunlich. Denn Antigene bildet der Mensch normalerweise ja nur bei einer Infektion, die auch akut ist. Und die sollte so ein hochsensibler PCR doch eigentlich finden, oder?

Kreis Limburg-Weilburg, Rechtliches, Klage, Allgemeinverfügung, Bürgertestung