Geschrieben von Manfred am . Veröffentlicht in Blog.

Anstiftung zum Dienstvergehen?

Der wiederholte Einsatz einer "Stock-Mess-Truppe" auf Demonstrationen in Frankfurt erfordert eine dringende Nachfrage beim Minister.

Sehr geehrter Herr Minister Beuth,

in einem Internetvideo, abrufbar z.B. unter https://bit.ly/3Icxd4C, sind Polizisten im Einsatz auf einer Demonstration in Frankfurt zu sehen, die unter Zuhilfenahme von Holzstöcken, mit einer mutmaßlichen Länge von 1,5m, den Abstand zwischen zwei Demonstrationsteilnehmern prüfen, um ggf. Verstöße gegen die aktuelle Corona-Schutzverordnung als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.

Zunächst möchte ich mein Befremden über diese Maßnahme dahingehend zum Ausdruck bringen, dass ich es als einen ziemlich entwürdigenden Einsatz der wertvollen Sicherheitskräfte empfinde, diese zu einer ihrerseits menschenunwürdigen Kontrollmaßnahme auf dem Niveau eines Kindergartens abzustellen. Ich empfinde einen solchen Dienstauftrag als Beamtenbeleidigung.

Diese Kontrolle wirft aber auch konkrete mathematische, medizinische und rechtliche Fragen auf:

  1. Eine Linie ist die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten. Wenn man mit einem Stock also einen Abstand zwischen zwei Menschen kontrolliert, dann muss sich die messende Person im Moment der Messung zwangsläufig weniger als die geforderten 1,5m zu beiden betroffenen Menschen der Messung befinden. „Geodreiecke“ wären hier besser geeignet.
  2. Das wiederum setzt sowohl die messende Beamtin bzw. den Beamten sowie die kontrollierten Bürger einem Infektionsrisiko durch die Unterschreitung von Mindestabständen aus. Wie im Video zu sehen, betrifft dies ggf. sogar Bürger, wo die Mindestabstände eingehalten sind.
  3. Die im Video zu sehenden Beamten begehen damit ihrerseits selbst genau die Ordnungswidrigkeit, die sie zu ahnden suchen. Dies wiederum bringt die Beamtinnen und Beamten in die Lage, ggf. gegen die Dienstanweisung remonstrieren zu müssen bzw. durch Unterlassung der Remonstration oder die wissentliche Begehung einer Ordnungswidrigkeit im Amt selbst eine Straftat auszuüben (Dienstvergehen).

Ich bitte Sie eindringlich, auf die Einsatzleitungen in Hessen dahingehend einzuwirken, solche Einsätze als nicht geeignet, nicht verhältnismäßig und damit als rechtswidrig zu unterlassen.

Coronamaßnahmen, Demonstrationen, Polizei, Hessische Landesregierung, Abstandsregeln, Innenminister Beuth