Geschrieben von Manfred am . Veröffentlicht in Blog.

Gewonnen - und doch auch verloren

Liebe Freunde, wie von mir am Samstag angekündigt, mache ich hiermit meine Klage sowie das Urteil öffentlich. Dies verfolgt den Zweck, dass die Öffentlichkeit einmal meine Argumente zur Kenntnis nehmen kann und sich zum anderen sich selbst ein Urteil darüber bilden kann, inwieweit meine Argumente überhaupt gewürdigt wurden. Vielleicht ist es auch für irgendjemanden eine Inspiration, sollte er selbst an eine Klage denken.

Ich selbst werde - in Anbetracht der Tatsache, dass die Allgemeinverfügung ohnehin in wenigen Tagen dank sinkender Inzidenzen gegenstandslos wird bzw. durch neue Maßnahmen aus Berlin verändert wird, keine weiteren rechtlichen Schritte mehr einleiten. Mit anderen Worten: ich habe in einem wichtigen Punkt obsiegt, weder für mich noch für andere hat sich was geändert. Und außer Spesen nichts gewesen, mehr als eine Laus im Pelz war das nicht für die Verwaltung.

Meine Klageschrift gegen die Allgemeinverfügung des Landkreis LM-WEL (11.01.2021)

Urteil des VG Wiesbaden zu meiner Klage (15.01.2021)

Ich habe deshalb Herrn Köberle gebeten, dennoch seinen Bürgern durch ein Statement zu signalisieren, dass er die Niederlage in Bezug auf den 15km Radius und seine Fehleinschätzung anerkennt, auch wenn er uns alle weiter am Ring durch die Manege führen kann.

Ich habe viel gelernt, vor allem über die Unsinnigkeit des Rechtsweges in einer Zeit, in der Verfügungen der Behörden Halbwertszeiten von wenigen Wochen haben.

Vielleicht mache ich die Tage nochmals ein Video zu meinen Prozesserfahrungen.

LG
Manfred

Kreis Limburg-Weilburg, Rechtliches, Rechtsstaat, Klage, Urteil