Geschrieben von Manfred am . Veröffentlicht in Blog.

Gerichtsposse in Sigmaringen

Das Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen hat in einem Beschluss (Eilverfahren) die Anordnung einer Maskenpflicht per Hausordnung im Landgericht Tübingen für "voraussichtlich rechtswidrig" erklärt (Beschl. v. 20.05.2022, Az. 8 K 1034/22). Soweit so gut könnte man denken. Doch ein Blick auf die Webseite des VG Sigmaringen verrät, dass dieses Gericht selbst per Allgemeinverfügung ein solches Maskengebot erlassen hat. Müsste man da als Richter am VG nicht einmal die eigenen Regeln hinterfragen?

Aber was interessiert einen Gerichtspräsidenten schon das Recht und die eigene Rechtsprechung - Corona-Angst ist bei einzelnen Menschen unschlagbar. Ist Corona-Phobie heilbar?

Ein weiteres Beispiel, warum wir unser Vertrauen in die Politik und den Rechtsstaat verloren haben. Machen wir es besser! Ändern wir das System in dem wir die handelnden Personen verändern!

https://verwaltungsgericht-sigmaringen.justiz-bw.de/pb/site/pbs-bw-rebrush-jum/get/documents_E-1909488496/jum1/JuM/Verwaltungsgericht%20Sigmaringen/Corona/2022-04-04-Hausanordnung%20Corona%20VGSIG.pdf

Konstruktives @Misstrauensvotum - für eine neue, freie und liberale Gesellschaft🗽

Maskenpflicht, Rechtliches, Rechtsstaat, Gerichte