Pressefreiheit
Bürger-Transparenz
Mit diesem Artikel möchten wir einen kleinen Einblick in die Informationskanäle für die Bürger in der Stadt Limburg und im Landkreis Limburg-Weilburg geben. Wo kann man sich informieren, wo muss man sich informieren und welche Rechte hat der Bürger?
BMI-Verbotsverfügung im Wortlaut
Der Autor Alexander Wallasch veröffentlicht in einem Artikel auch einen Link zur Original-Verbotsverfügungsbegründung des BMI gegen das Magazin Compact. Wir haben diesen hier verlinkt. Die politische Färbung der Verbotsverfügung trieft darin aus jeder Pore. Neben der völlig unsubstantiierten "Umwidmung" einer offensichtlich gewerblich tätigen GmbH zu einem "politischen Verein" ist man offenbar neidisch bei der politischen Konkurrenz über den medialen Erfolg von Compact.
Linker Machtrausch
Die linksradikalen Volldeppen und Demokratieverächter machen mobil. U.a. gegen Solidaritätsbekundungen für das gestern durch die Linksextremistin Nancy Faeser in willkürlichem Machtrausch erlassene Verbot des Magazins und Verlags Compact.
Frontalangriff auf Grundgesetz: Faeser verbietet COMPACT-Magazin
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das "Compact"-Magazin verboten. Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen Beamte die Geschäftsräume von "Compact" in Falkensee und Werder bei Berlin und Potsdam. Auch die Wohnräume von Chefredakteur Jürgen Elsässer und seiner Frau sowie von weiteren "Compact"-Beschäftigten werden nach Beweismitteln durchsucht.
Rechtsgrundlage für das Verbot ist das Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, vom Bundesinnenministerium verboten werden können. Begründet wird das Verbot mithilfe einer umfangreichen Materialsammlung des Bundesamts für Verfassungsschutz, an der auch der brandenburgische Verfassungsschutz beteiligt war. Sowohl das Bundesamt als auch der Landesverfassungsschutz beobachten "Compact" seit Jahren und bewerten das Medium seit Ende 2021 als "gesichert rechtsextremistisch".
Linke Pressefreiheit
Am 05.06.2024 kam es in Detmold zu einem mehr als ironischen "Gegenprotest" im Umfeld einer Gerichtsverhandlung. "Gegen rechts"-Demonstranten führten eine Veranstaltung durch mit Bezug zu Grundrechten. Im Verlauf deckt der Youtuber "Weichreite TV" auf, dass diese Menschen offenbar den Sinn und Zweck von Grundrechten nicht verstanden haben, zumindest von Artikel 5. Auch die Polizei entlarvt eklatante Wissenslücken - oder werden entsprechend "instruiert".
Achtung und Missachtung der Pressefreiheit
Seit Jahresbeginn ist diese Plattform auch "offiziell" journalistisch tätig. Uns ist es wichtig, die Medienlandschaft durch kritischen Bürger-Journalismus zu bereichern. Wer regelmäßig, so wie wir, Berichte, Blogs und Hintergrundinformationen recherchiert und publiziert, ist zweifelslos gemäß Art. 5 GG durch die Pressefreiheit geschützt und genießt auch presserechtlich eine Privilegierung, wenn es um die Informationsbeschaffung geht. So sind beispielsweise Behörden und Amtsträger zu gewissen Auskünften verpflichtet. In der Praxis ist es aber schwierig, diese Rechte durchzusetzen, was oftmals daran zu liegen scheint, dass die um Auskunft ersuchten Personen den eigenen Status nicht anerkennen wollen. Wir möchten euch mit diesem Bericht einen kleinen Überblick über unseren "Kampf" für die Pressefreiheit geben. Sicher ist: wir lassen uns durch die "Feinde der Freiheit" nicht entmutigen.
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