Der Bundestag hat eine "Pandemie von nationaler Tragweite" festgestellt. Die Bundesregierung schränkte darauf hin unsere im Grundgesetz verbrieften Grundrechte erheblich ein.
Selbst fünf Monate nach dem „lock down“, also nach dem Wegschluss von uns allen, hat sich dieser Zustand nicht verändert. Auf Basis von Verordnungen können Politiker oder Behörden über Nacht jederzeit weitere Maßnahmen anordnen – ohne parlamentarische Kontrolle.
Der Rechtsweg wird praktisch verschlossen, weil eine Klage gar nicht so schnell bearbeitet werden kann, wie sich diese Verordnungen und Anordnungen verändern.
Neues Wissen in der Medizin, zum Virus, zur Gefährlichkeit, zur Untauglichkeit von Masken - nichts davon hat die Politik von ihrem Kurs abgebracht.