In der Corona-Pandemie und in der Diskussion um sinnige und unsinnige Maßnahmen spielen die Eltern eine entscheidende Rolle. Denn sie sind es, die für die Schwächsten in der Gesellschaft - ihre Kinder - zu sorgen haben. Man sollte meinen, dass aus der Elternschaft die drängendsten Fragen gestellt werden. Doch vielerorts herrscht das Schweigen der Eltern.
Limburgs Bürgermeister Dr. Marius Hahn ist einer der Unterstützer der "Plakatinitiative Demokratie" des Kreisverwaltung Landkreis Limburg-Weilburgunter Führung von Landrat Michael Köberle. Demokratie meint eine Herrschaftsform, bei der die Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Eine Regierung bzw. die parlamentarischen Vertreter in einer repräsentativen Demokratie sind stets dem "Volk" und dem Wähler verpflichtet. Sie sind Angestellte des Volkes auf Zeit, die entweder dem Willen des Volkes entsprechend handeln - oder zu entlassen sind.
Wenn nun unser Landrat und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister eine "Plakataktion für Demokratie" starten, dann verstehe ich darunter den Wunsch unserer Vertreter, der Bürger möge sich doch bitte für das Gemeinwesen einsetzen und seine Mitverantwortung ausüben.
Auch wenn es bundesweit keine pandemische Lage gibt, bleiben massive Freiheitseinschränkungen bestehen. Diese "arbeiten" vorwiegend in 2 Richtungen: um Druck auf Menschen auszuüben, sich mehrfach gegen Corona "behandeln" zu lassen. Und um missliebige Meinungen zu unterdrücken: auf der Straße und auch im Parlament.
Es gibt gute Nachrichten! Die Pandemie-Übung ist zu Ende! Seit KW40 schützen die Maßnahmen (Masken, Abstand etc.) nicht mehr vor der Grippe.
Über manche Dinge "stolpert" man erst, wenn man selbst davon betroffen ist. So ging es mir mit den Besuchsregeln im Limburger Krankenhaus St. Vincenz. Zu meiner Überraschung musste ich feststellen, dass dort noch immer "2G+" vorgeschrieben ist, also Corona ungeimpfte Personen keinen Zutritt erhalten. Als ungeimpfter Mensch können sie so weder Eltern, Kinder, Geschwister noch Freunde besuchen. Ein für mich untragbarer Zustand, dessen Ursache ich nachgespürt bin.
Lieber Verordnungsgeber, Du belegst uns Bürger mit der Auflage eine "Mund-Nase-Bedeckung" zu tragen. Ich würde dieser Verordnung ja gerne Folge leisten, habe aber vorher noch ein paar Fragen.
16.01.2021 - an diesem Tag verkündete ich das Ergebnis / Urteil des VG Wiesbaden, welches meiner Klagestattgab und befand, dass das damals geltende Verbot des Landrat Michael Köberle ( Kreisverwaltung Landkreis Limburg-Weilburg ), sich zu tagestouristischen Zwecken (zB um mit seinen Kindern im Westerwald Schlitten zu fahren) mehr als 15km von seinem Wohnort entfernen zu dürfen, "OFFSENSICHTLICH RECHTSWIDRIG" war.
An dem gleichen Tag, an dem Dänemark alle Corona-Restriktionen aufhebt und damit den Menschen ihre Eigenverantwortung zurück gibt verschärfen die Corona-Faschisten in Deutschland ihre Maßnahmen (mal wieder bei einem R-Wert <1) und wollen z.B. Ungeimpftgen die Lohnfortzahlung im Quarantäne Fall streichen.
Am 30.06.2022 veröffentlichte der Sachverständigenausschuss sein Gutachten zur Beurteilung der Rechtsgrundlagen und der Maßnahmen in der Pandemiepolitik. Dieses soll hier etwas näher betrachtet werden.
Das Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen hat in einem Beschluss (Eilverfahren) die Anordnung einer Maskenpflicht per Hausordnung im Landgericht Tübingen für "voraussichtlich rechtswidrig" erklärt (Beschl. v. 20.05.2022, Az. 8 K 1034/22). Soweit so gut könnte man denken. Doch ein Blick auf die Webseite des VG Sigmaringen verrät, dass dieses Gericht selbst per Allgemeinverfügung ein solches Maskengebot erlassen hat. Müsste man da als Richter am VG nicht einmal die eigenen Regeln hinterfragen?
So kann es einem gehen in Corona-Zeiten. Man steht auf, geht ins Bad zum Duschen und schaltet seinen Lieblingssender, in meinem Fall (noch) SWR3 ein. Die Moderatorin begrüßt mich freundlich und sagt: "Heute treffen sich Regierung und Ländergesundheitsminister um eine Vereinheitlichung der Corona-Maßnahmen zu besprechen". Gib mir mehr!
Selbst bei einer Inzidenz von 2 (!) müssen die Kinder im Landkreis Limburg-Weilburg noch immer eine Maske im Unterricht tragen. Wann endet eigentliche eine Pandemie?
Skandal! Es findet doch tatsächlich am Samstag ein Aufzug in Limburg statt, der sowohl Karnevals-Bezug als auch Corona-Protest-Charakter hat.
Man glaubt es nicht, aber selbst im April 2022 meinen Unternehmerinnen noch mit Maskenspenden an Kinder ein gutes Werk zu tun. Die angstgesteuerte Politik feiert dies.
Vor allem in Deutschland und Österreich wird die Maskenpolitik immer evidenzwidriger und menschenfeindlicher. In Wien gibt es noch immer weitgehende Maskenpflicht trotz hoher Temperaturen, in Österreich ist sie nur „ausgesetzt“. In Deutschland hat man offenbar vor in Zukunft eine generelle Maskenpflicht von Oktober bis Ostern einzuführen, egal ob es Atemwegsviren gibt oder nicht.
Eine kritische und freiheitliche Betrachtung der Vor- und Nachteile einer allgemeinen Maskenpflicht.
Leider habe ich auf meine Schreiben vom 20.10. und 26.10. vom Landrat Michael Köberle weder eine Eingangsrückmeldung noch eine Antwort auf meine Fragen erhalten. Ich nehme an, dass dies ausschließlich mit seinem Einsatz für die Pandemiebekämpfung zu tun hat und er die Anliegen seiner Bürger nicht gewohnheitsmäßig kommentarlos ignoriert. Ich möchte deshalb nochmals an meine Anliegen erinnern, bevor diese in Vergessenheit geraten.
Ab Donnerstag, dem 22.10.2020, gilt im Landkreis Limburg-Weilburg eine neue Allgemeinverfügung. Weil der politisch-willkürlich festgelegte Inzidenzwert von 35 positiven Corona-Tests je 100.000 Einwohner überschritten wurde, greift man erneut restriktiv in die Freiheits- und Persönlichkeitsrechte der Bürger ein. Leider wird in der Verlautbarung des Landrats mit keinem Wort erwähnt, wie die Abwägung von Vor- und Nachteilen dieser verschärften Maßnahmen durchgeführt und bewertet wurde. Ich habe Fragen und diese habe ich schriftlich an den Landrat gestellt.