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Ein paar Fragen zur Maskenpflicht

Lieber Verordnungsgeber, Du belegst uns Bürger mit der Auflage eine "Mund-Nase-Bedeckung" zu tragen. Ich würde dieser Verordnung ja gerne Folge leisten, habe aber vorher noch ein paar Fragen.

Wo gilt was?

Mein Problem beginnt schon damit, dass es in Deutschland so viele unterschiedliche Verordnungen gibt. Und diese ändern sich auch noch ständig. Was passiert eigentlich, wenn ich die Grenzen des Landkreises oder gar des Bundeslandes wechsle, z.B. im Zuge meiner Anreise zum Arbeitsplatz. Gilt die Verordnung am Abreiseort, am Ankunftsort oder beides - zur gleichen Zeit? Kennt das Virus die jeweiligen geografischen Gegebenheiten, um sich anzupassen? Kann ich an einem Tag mehrfach für einen Maskenverstoß mit einer Ordnungswidrigkeit belegt werden?

Was ist eine Do-it-yourself-Maske?

In einigen Verordnungen oder bei manchen Geschäften lese ich, ich könne eine "Do-it-yourself"-Maske tragen. Leider finde ich dazu keine Definition. Wenn der Verordnungsgeber dies mir gestattet, sollte er auch den dazu gehörigen Standard definieren. Wenn nicht, muss er akzeptieren, dass ich das eigenmächtig definiere. Gibt es eine entsprechende Definition?

Kinnvisiere sind verboten. Wirklich?

In der aktuellen Allgemeinverfügung des Landkreises Limburg-Weilburg werden Kinnvisiere abweichend von der hessischen Verordnung verboten. Das bringt mich zu folgendem Problem: wenn ich mit dem ICE von Limburg nach Frankfurt fahre, darf ich das mit Kinnvisier machen? Was gilt im Zug? Zudem heißt es explizit, dass Kinnvisiere verboten sind, weil sie nicht das gesamte Gesicht bedecken, sondern nur den Mund. Mein Kinnvisier reicht aber bis über die Nasenspitze. Ist es damit nun doch erlaubt?

Als Alternative soll man ein Gesichtsvisier verwenden (aus Plexiglas), welches das gesamte Gesicht inkl. einem dichten Abschluss nach allen Seiten, auch seitlich und unten. Ist die Wirkung eines solchen Visiers dann nicht identisch mit einer Plastiktüte und führt die Befolgung der Verordnung dann nicht zum Tod?

Auf eine medizinische Maske kann ich leider nicht ausweichen, da diese mich erheblich beim Atmen einschränkt. Leider erteilen Ärzte keine Atteste aus Angst vor Repressalien. Aus dem allgemeinen, grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrecht  gibt es jedoch keine Verpflichtung der Bürger, eine gesundheitliche Maßnahme zu dulden, die als belastend empfunden wird. Dies hat der Berliner Verfassungsgerichtshof jüngst bestätigt. Ich selbst bin nicht verpflichtet, meine Gesundheit vorsätzlich zu schädigen. Akzeptiert das Ordnungsamt in diesem Zusammenhang die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Einschränkungen durch den Bürger? Und wenn nein, wie stehen Sie zu dem Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshof?

Was mache ich mit meinen Angestellten?

Laut Bundesamt für Sicherheit von Medizinprodukten sind Do-it-yourself-Masken nur für den privaten Gebrauch. Muss ich meinen Mitarbeiter nötigen, seine private Maske abzulegen und auf eine medizinische Maske umzuwechseln? Bin ich dann nicht verpflichtet, diese Masken dem Arbeitnehmer kostenfrei bereitzustellen? Wer haftet, wenn diese Masken nicht wie vorgeschrieben angewandt werden? Wer kontrolliert, dass Masken rechtzeitig gewechselt werden und benötigen wir spezielle ABC-Schutz-Mülltonnen? Immerhin handelt es sich bei einer solchen verbrauchten Maske ja um möglicherweise kontaminiertes Material.

Wenn der Arbeitnehmer freiwillig oder von mir als Arbeitgeber, weil ich besonders vorsichtig bin und meinen Angestellten nur Gutes will,  gebeten, eine FFP2 oder FFP3 Maske trägt, hat mein Arbeitnehmer dann auch Anspruch auf die Vorsorgeuntersuchungen nach G26? Wenn ja, wer zahlt diese? Wer haftet auch hier, wenn die Handhabung nicht sachgerecht ist? Hat ein Arbeitnehmer in exponierter Stellung, beispielsweise an der Supermarkt-Kasse, Anspruch auf Masken einer höheren Schutzklasse, wenn er dies wünscht? Wer trägt die Kosten dafür?

Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine erweiterte Pausenregelung aufgrund der Sonderbelastung durch die Maske? Wenn ja, wie ist diese Pause / der Pausenraum zu gestalten?

Maskenpflicht in der Schule

Auf welcher Grundlage ergeht die Anordnung einer Maskenpflicht an Schüler, wenn die Tragezeiten eines Schülers damit teils über denen eines gewerblichen Arbeitnehmers liegt? Wie sind die notwendigen, zu gewährenden Pausenzeiten, die in dem Fall "Masken-frei"-Zeiten sein müssen, festgelegt? Wo finden sich entsprechende "Masken-frei"-Räume und wer stellt sicher, dass diese vor dem Betreten bzw. nach dem Verlassen desinfiziert werden? Wie verhält es sich mit dem Gesundheitsschutz eines 5. Klässlers, der nach einem langen Schultag noch in die Bibliothek will und danach erst zum Einkaufen und dann noch mit den Eltern ins Restaurant geht. Ab wann liegt ein Gesundheitsrisiko vor? Wie sind die Empfehlungen des Amtes zu den Tragezeiten? Wer verantwortet die Einhaltung und wer haftet in welchem Umfang, sollte es zu einem Schaden kommen?

Laut Bundesamt für Medizinprodukte und dem RKI sollen Do-it-yourself-Masken, also das undefinierte Etwas, was jeder selbst produzieren kann, alle 20 Minuten gewechselt werden. Gleiches gilt für OP-Masken. Nachdem der Landkreis nun die Maske an der Schule angeordnet hat, frage ich: wie stellen Sie die benötigte Anzahl an Masken bereit? Sie bestellen die Suppe, sie sollten sie auch bezahlen! Wie stellen Sie sicher, dass die Masken sicher sind und haften Sie, wenn es zu fehlerhafter Handhabung kommt? Denn genaue Anweisungen hierzu gibt es nicht und es ist dem Einzelnen, insbesondere Kindern, nicht möglich, die sichere Handhabung von Masken zu gewährleisten.

 

Ich weiß selbst am besten, wann ich meine Gesundheit gefährde. Bevor ich also meine Gesundheit hinter das Allgemeinwohl zurückstelle, möchte ich meine Fragen beantwortet wissen.

Maskenpflicht, Maske, Rechtliches

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