Anfechtung der Bundestagswahl? So würde es laufen
Ist es möglich, dass das Bundestagswahl-Ergebnis nach dem 23. Februar 2025 angefochten und annuliert wird? Nachdem die Präsidentschaftswahlen in Rumänien von dem dortigen Verfassungsgericht annuliert wurde und sich der ehemalige EU-Kommissar Breton in einer Weise geäußert hat, die auf ähnliches auch für Deutschland hindeuten, muss die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dass der demokratische Machtübergang auch hierzulande gestört werden könnte. Neben Breton haben sich auch bereits andere führende Politiker in einer Art und Weise geäußert, die zur Besorgnis über eine mögliche Wahlbeeinflussung vor oder nach Wahl Anlass gibt.
"Niemand hat die Absicht ..."
Beeinflussung der Wahl in Rumänien
Breton und einige andere Politiker weisen auf den Einfluss von Milliardären wie Elon Musk hin, der durch seine Pro-AfD-Haltung angeblich die Wahl beeinflusse. Der Bundestag prüft aktuell bereits eine angebliche illegale Wahlbeeinflussung durch Elon Musk. Breton warnt davor, dass dies zu Zuständen wie in Rumänien führen könne. In Rumänien waren angeblich Wähler durch eine Wahlkampagne auf TikTok in "illegaler Weise beeinflusst" worden, den Kandidaten Georgescu gewählt zu haben. Das rumänische Verfassungsgericht annulierte daraufhin das Wahlergebnis. Letzteres kann man nur kritisch betrachten.
Denn nur wenige Tage nach der Entscheidung des oberen Gerichtes kam heraus, dass die TikTok-Kampagne nicht von "bösen Kräften außerhalb Rumäniens" finanziert wurde, sondern offenbar aus dem Umfeld des amtierenden rumänischen Präsidenten stammte. Dieser hat damit anscheinend selbst den Grund für die Annulierung geliefert, was die Wahl-Annulierung in die Nähe eines Staatsstreichs rückt.
Zudem scheint das Gericht sich keinerlei Mühe damit gemacht zu haben, auch nur ansatzweise quantitativ und qualitativ den Nachweis der Wähler-Beeinflussung erbracht zu haben. Welche Wähler waren überhaupt auf TikTok? Wer hat sich wie oft welche Videos angesehen und daraufhin seine Meinung geändert? Und waren die Aussagen in den Videos überhaupt "Fake News" bzw. "Desinformation"? Solche simplen Fragen einer schlüssigen Beweiskette wurden in Rumänien offenbar nicht gestellt. Vielmehr hat das oberste Gericht, auch auf EU-Druck aus Brüssel, eine rein politische Entscheidung getroffen.
Niemand hat die Absicht ...
Wir alle kennen die Worte des DDR-Staatsratsvorsitzender Walter Ulbricht, der im Jahr 1961, nur wenige Wochen bevor der Bau der Berliner Mauer begann, die berühmten Worte sagte, dass niemand die Absicht habe, eine Mauer zu bauen.
Ähnliche Formulierungen von Politikern, ihre wahren Absichten zu verschleiern, sind auch aus jüngerer Vergangenheit bekannt. So schrieb das Bundesgesundheitsministerium am 14. März 2020 ausgerechnet auf Twitter (was für eine Ironie), dass Gerüchte über einen bevorstehenden Lockdown wegen der Corona-Krise falsch seien und es derartige Pläne nicht gebe. Am 16. März 2020 wurde dann jedoch tatsächlich der erste Corona-Lockdown verkündet. Wie wir heute wissen war das Statement des Bundesgesundheitsministerium wahrheitswidrig erfolgt. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wurde sehr wohl bereits ein Lockdown erwogen und nur noch auf ein "politisches Signal" gewartet.
Es ist deshalb einigermaßen irritierend, wenn ganz aktuell von der Bundesregierung, die 2020 selbst Fale News verbreitete, erneut vor Fake News gewarnt wird. Dieses Mal in Verbindung mit einer möglichen Annulierung der Bundestagswahl. Immerhin wird dabei nicht behauptet, dass "niemand die Absicht einer Annulierung habe". Tatsächlich wurden Worte des Bundespräsidenten Steinmeier, nach seiner Entscheidung zur Auflösung des Bundestages im Dezember 2024, von vielen dahingehend verstanden, dass eine solche Möglichkeit bestehen könnte. Denn er machte in seiner Rede Andeutungen in Bezug auf die Vorgänge in Rumänien - und dass er "faire Wahlen erwarte". Ein AfD-Erfolg wird dabei implizit als "nicht-faires" Wahlergebnis verstanden.
Nun stellt die Bundesregierung klar, dass es gar nicht Steinmeiers Kompetenz sei. Aber ein Geschmäckle hat dieses Statement der Bundesregierung jedoch schon.
Wahlkampf ist Wahlbeeinflussung. Was sonst?
Was ist überhaupt eine (unzulässige) "Beeeinflussung" des Wahlvolks? In einer Wahl werden den Wählern verschiedene Meinungen und Ansichten präsentiert, damit sich die Wähler ein eigenes Urteil für eine Wahlentscheidung bilden können. Jede Partei, jeder Kandidat und dessen Umfeld, versuchen durch Aktionen, Werbung aller Art sowie Reden die Wähler zu erreichen - und zu beeinflussen! Es ist dabei gemäß Art. 5 GG schlichtweg für eine Demokratie konstituierend, dass sich jedermann frei und ungehindert aus allen Quellen unterrichten kann.
Natürlich wird - und das ist leider unbestreitbar - auch immer wieder von den Parteien gelogen oder die Wähler über die wahren Absichten und Möglichkeiten der Politik nach der Wahl getäuscht. "Zeige mir einen ehrlichen Politiker und ich habe den Kreis quadriert". Kein politischer Akteur und keine Partei sind in dieser Hinsicht frei von Kritik. "Lücken in der Kommunikation" sind doch logisch und unvermeidbar, denn jede Partei versucht Themen und Fakten auszusparen, die der eigenen Argumentation zuwiderlaufen könnte.
Was die aktuelle Diskussion aktuell so gefährlich macht ist, dass seitens der als linksgrün-woke geltenden Gruppierungen politisch konträre Meinungen automatisch als illegitim, als Desinformation und damit als (negativ) wahlbeeinflussend dargestellt werden. Überzeugen die Argumente der sogenannten Rechten jedoch die Wähler, dann ist in den Augen dieser linksgrün-woken Leute die Wahl automatisch illegal "beeinflusst" und müsse rückgängig gemacht werden.
Mehr noch: damit dies erst gar nicht passieren kann, müsse der Wähler möglichst von Informationen, Nachrichten und Reden rechter Parteien und Kandidaten abgeschirmt werden. Das ist nichts weniger als die massive Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit durch staatliche Zensur oder zensurgleiche Maßnahmen. Denn so kann der Wähler keine informierte Entscheidung treffen, wenn ihm ein Teil des Meinungsspektrums vorenthalten wird. Oder ein großer Teil des Meinungsspektrums immer wieder als "Fake News" oder "Desinformation" vorgehalten wird.
Vor allem, weil es zuhauf Beweise dafür gibt, wie diejenigen, die vor einer angeblichen illegalen Wahlbeeinflussung warnen, selbst Fake News und Desinformation produzieren. Ein sehr eindrückliches Beispiel hierfür waren die "dreckigen Lügen" der sog. Faktenchecker von correctiv (Potsdam-Treffen). Auch werden die sog. Mainstream-Medien, die sich politisch immer wieder voreingenommen verhalten, selbst massiv von Milliardären wie George Soros oder Bill Gates auch finanziell unterstützt. Bill Gates erhielt sogar jüngst hohe Zahlungen direkt aus Bundesmitteln. Beide US-Oligarchen nahmen und nehmen massiven Einfluss auf die Politik in Europa.
Meinungen sind aber keine Fakten und sind als solche immer subjektiv. Meinungen transportieren Werturteile und Überzeugungen und unterliegen nicht wie Fakten einem Wahrheitsbeweis. Meinungen sind notgedrungen unvollständige Abbilder der Realität und lassen sich deshalb leicht falsifizieren - und bieten sog. "Wahrheitswächtern" (siehe auch "Orwell 1984") breite Angriffsflächen für Verbote. Wer Meinungen zu Fakten umdeutet, will letztlich Meinungen zensieren. "Es ist nicht Hass-Rede, es Rede die sie hassen".
Illegale Wahlbeeinflussung durch ARD und ZDF
Zudem muss man in Deutschland das System des Öffentlichen Rundfunks als einzige Wahlbeeinflussungs-Maschine bezeichnen. Eigentlich ist der ÖRR dazu verpflichtet, das Meinungsspektrum im Land korrekt abzubilden und breit ohne politische Voreingenommenheit zu berichten. Diesem Auftrag kommt der ÖRR erkennbar seit vielen Jahren nicht mehr nach. Stattdessen wird unbestritten die AfD in der Berichterstattung oder bei der Zusammensetzung von Gästelisten benachteiligt.
Der ÖRR wird mit staatlichen Zwangsbeiträgen von der gesamten Bevölkerung finanziert. Es werden also u.E. staatliche Gelder für die politische Propaganda der sog. Altparteien benutzt. Die Kriterien, die man in Bezug auf Musk und die AfD aktuell anzuwenden versucht, um eine mögliche illegale Wahlbeeinflussung zu konstruieren, sind beim ÖRR in weit größerem Ausmaß gegeben. Der ÖRR erreicht faktisch die gesamte Bevölkerung, während Musks Reichweite weitgehend auf Menschen mit Zugang zur Plattform X beschränkt ist.
Wie kann man die Bundestagswahl anfechten?
Die Möglichkeit, dass die freie Wahlentscheidung des Volkes - von welcher Seite auch immer - angezweifelt wird und eine unlautere "Beeinflussung" des Wahlergebnisses unterstellt werden könnte, ist also gegeben. Wir haben uns deshalb mit der Frage beschäftigt, wie eine Anfechtung des Wahlergebnisses ablaufen könnte.
Das Wahlprüfungsverfahren
Ein Wahlprüfungsverfahren des Deutschen Bundestages dient der Überprüfung der Gültigkeit einer Bundestagswahl oder einer Wahlentscheidung durch den Bundestag. Hier ist der Ablauf des Verfahrens:
- Einspruch einlegen
Jeder Wahlberechtigte, aber auch eine Gruppe von mindestens 100 Personen oder eine politische Partei, kann Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl oder gegen die Wahl eines bestimmten Abgeordneten einlegen. Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Wahl, wie z. B. falsche Wahlberechtigtenlisten, fehlerhafte Auszählungen oder unzulässige Wahlwerbung könnten Gründe für Einsprüche darstellen, ebenso Verstöße gegen das Wahlrecht, die sich auf das Wahlergebnis ausgewirkt haben könnten.
Frist: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Deutschen Bundestag schriftlich eingereicht werden.
Inhalt: Der Einspruch muss begründet sein und die vermeintlichen Wahlfehler genau benennen. - Prüfung durch den Wahlprüfungsausschuss
Der Deutsche Bundestag setzt einen Wahlprüfungsausschuss ein, der den Einspruch prüft. Dieser Ausschuss besteht aus Abgeordneten verschiedener Fraktionen. Der Ausschuss sammelt Beweise, führt Anhörungen durch und bewertet die vorgebrachten Argumente sowie die Rechtslage. - Entscheidung des Deutschen Bundestages
Der Wahlprüfungsausschuss legt dem Bundestag einen Bericht mit einem Entscheidungsvorschlag vor. Der Bundestag stimmt über die Gültigkeit der Wahl oder des Einspruchs ab. Dabei entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Abgeordneten. Das Verfahren endet, wenn der Bundestag den Einspruch ablehnt oder ihm stattgibt. - Möglichkeit der Anfechtung beim Bundesverfassungsgericht
Ist ein Betroffener mit der Entscheidung des Bundestages nicht einverstanden, kann er Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Das Gericht prüft, ob die Entscheidung des Bundestages rechtmäßig war. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist endgültig.
Wird ein Einspruch für berechtigt erklärt, kann dies dazu führen, dass eine Wahl in bestimmten Wahlkreisen oder bundesweit wiederholt werden muss oder dass ein Abgeordneter sein Mandat verliert, wenn seine Wahl für ungültig erklärt wird.
Die Zusammensetzung der Wahlprüfungskommission
Die Bildung und Arbeitsweise des Wahlprüfungsausschusses sind im Artikel 41 des Grundgesetzes und im Wahlprüfungsgesetz (WPrüG) sowie in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages festgelegt.
Der Wahlprüfungsausschuss wird vom Deutschen Bundestag eingesetzt. Die Mitglieder werden von den Fraktionen des Bundestages vorgeschlagen und anschließend vom Bundestag gewählt. Der Wahlprüfungsausschuß besteht aus neun ordentlichen Mitgliedern, neun Stellvertretern und je einem ständigen beratenden Mitglied der Fraktionen, die in ihm nicht durch ordentliche Mitglieder vertreten sind. Der Bundestag kann aus der Mitte einer Vereinigung von Mitgliedern des Bundestages, die nach der Geschäftsordnung des Bundestages als parlamentarische Gruppe anerkannt ist, zusätzlich ein beratendes Mitglied wählen. Der Wahlprüfungsausschuß wird vom Bundestag für die Dauer der Wahlperiode gewählt.
Es ist parlamentarischer Brauch, dass die Zusammensetzung des Ausschusses nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen im Bundestag erfolgt. Dies soll sicherstellen, dass die politische Zusammensetzung des Ausschusses die Mehrheitsverhältnisse im Parlament widerspiegelt. Eine Pflicht hierzu besteht u.E. nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht. Vielmehr wählt der Bundestag die "Mitglieder aus den eigenen Reihen". Die AfD könnte ggf. auch nur durch ein "beratendes Mitglied" vertreten und damit nicht stimmberechtigt sein!
Obwohl der Ausschuss politisch besetzt ist, wird von seinen Mitgliedern erwartet, die Prüfung neutral und streng nach Rechtslage vorzunehmen. Aber ist dies realistischerweise zu erwarten, wenn aus politischen und nicht formalen Gründen, wie in Rumänien, die Wahl angezweifelt wird?
Wahlanfechtungen immer häufiger
Seit 1949 hat der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages insgesamt 5.475 Wahleinsprüche gegen Bundestagswahlen bearbeitet. Allein zur Bundestagswahl 2021 gingen 2.121 Einsprüche ein. Trotz dieser Vielzahl an Einsprüchen wurde bislang keine Bundestagswahl vollständig oder teilweise wiederholt.
Die Gesamtzahl der eingegangenen und vom Bundestag behandelten Wahleinsprüche zu den Bundestagswahlen von 1949 bis 1990 (1.–12. Wahlperiode) beträgt 427; sämtliche dieser Wahleinsprüche sind vom Bundestag zurückgewiesen worden. (Quelle)
Die hohe Zahl der Einsprüche zur Bundestagswahl 2021 ist bemerkenswert und zeigt ein gestiegenes Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der Überprüfung des Wahlprozesses. Dennoch haben diese Einsprüche bisher nicht zu einer Änderung der Wahlergebnisse oder zu Neuwahlen geführt.
In Anbetracht der aktuellen politischen Polarisierung im Land erscheint es sehr wahrscheinlich, dass die Wahl zum nächsten Bundestag angefochten werden dürfte. Dabei dürfte das Thema der Wählerbeeinflussung durch soziale Medien eine große Rolle spielen. Der Wahlprüfungsausschuss spielt dabei eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung der Rechtmäßigkeit und Transparenz des Wahlprozesses. Bisher haben in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland keine Wahlwiederholungen auf Bundesebene stattgefunden.
Die Büchse der Pandora
Das könnte sich ändern, da der politische Wille im Bereich der sog. Altparteien erkennbar ist, ein Wahlergebnis, welches eine Beteiligung der AfD an der politischen Machtausübung unabwendbar machen würde, nicht anzuerkennen. Es fiele dann dem Bundesverfassungsgericht zu, letztinstanzlich und unanfechtbar, die Gültigkeit der Wahl festzustellen. Während der Corona-Zeit musste man als Grundrechtsaktivist leider leidvoll feststellen, dass das Verfassungsgericht nicht wirklich Beweis zu einzelnen Sachverhalten der Pandemie erheben wollte. Würde sich ähnliches im Falle einer Wahlanfechtung wiederholen, könnte unserem Land ein demokratiepolitischer Albtraum bevorstehen. Die Gefahr besteht, dass hier eine Büchse der Pandora geöffnet werden könnte.
Es bleibt nur zu hoffen, dass sich alle an einem solchen Wahlprüfungsverfahren beteiligten Personen der enormen Tragweite ihrer Verantwortung und ihres Tuns bewusst sind.