Rechtliches
Des Wahnsinns fette Beute
In einem Prozess vor dem Landgericht Frankfurt zeigt sich gerade, wie sich Insiderhandel sogar nach einem "geständigen" Strafprozess lohnen kann. Wo funktioniert unser Rechtsstaat eigentlich noch?
Wo ist Achim T.?
Es ist ein besonderer Fall, für den sich Katharina Jansen einsetzt. Die 61jährige Frau aus Marienfried hat es sich zu ihrer Aufgabe gemacht, Menschen zu helfen, die zu Unrecht in Pflegeheime abgeschoben wurden oder dort schlecht behandelt werden. Mit Ihrem Einsatz für Achim T. überschreitet Katharina sogar (Länder)-Grenzen und bringt die Staatsmacht gegen sich auf. Je tiefer man in diesen Fall eintaucht, desto unerklärlicher wird einem, was man darin vorfindet. Der Fall des Achim T. dokumentiert, wie schnell man als alter Mensch in einen rechtlosen Zustand geraten kann und wie leichtfertig Behörden und Dritte mit dem Leben des Betroffenen "spielen".
Sünde am heiligen Sonntag
Joachim Schaefer, Betreiber des Youtube-Kanals "hessencam" und im Hauptberuf Pastoralreferent der katholischen Domgemeinde in Wetzlar, geriert sich gerne als Vorkämpfer für Presse- und Meinungsfreiheit. Mit den Freiheiten der von ihm gefilmten Personen tut er sich dagegen eher schwer. Vor allem mit dem Recht der Menschen am eigenen Bild und dem Recht, als Privatperson zu einer privaten Informationsveranstaltung gehen zu dürfen, ohne von Schaefer zu Aussagen genötigt und im Nachgang das eigene Bild im Netz zu finden, hat Schaefer immer mal wieder Probleme.
Gaafar zensiert für den Staat
Der erste "trusted flagger" geht in Deutschland an den Start. Die "Meldestelle respekt!", geleitet von einem Islamwissenschaftler (zu den Hintergründen der Person siehe hier), wird der verlängerte Arm des Staates, Hass- und Hetze sowie "gefährliche Desinformation" zu bekämpfen. Ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz!
Wenn zwei das Gleiche tun ...
... dann ist es noch lange nicht dasselbe. Diese Erfahrung müssen vor allem Kritiker der aktuellen Regierungspolitik inzwischen regelmäßig machen. Besonders nachteilig ist es aber, wenn auch die eigentlich "blinde Justitia" ihr Handeln dann doch am Ansehen der Person ausrichtet. Beliebt ist dabei die Anwendung des §130 des Strafgesetzbuches (StGB), der die "Volksverhetzung" unter Strafe stellt. Ein aktueller Fall aus Herborn wirft ein Schlaglicht auf eine Schlagseite.
Verfassungskrise in Thüringen
Gastbeitrag von Rechtsanwalt Ralf Ludwig zur konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags und der sich daran anknüpfenden Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs. Der Text ist auf dem Telegram-Kanal von Ralf Ludwig veröffentlicht worden. Wegen der hohen Bedeutung dieses Vorgangs für die demokratischen Verhältnisse in unserem Land publizieren wir hier den Text im vollständigen Wortlaut. Wir möchten aber dennoch darum bitten, den Kanal von Ralf Ludwig zu folgen. Ihm gebührt der ausschließliche "Credit" an dieser Analyse.
Der Überfall von Ermershausen
Ein hartes Vorgehen gegen selbstbewusste Bürger, ein überfallartiger Polizeieinsatz und Menschen, die an ihrer Demokratie verzweifeln, sind kein Alleinstellungsmerkmal unserer Tage. Ein Beispiel, wie unser Staat mit widerständigen Bürgern umgeht, liefert der Fall der Gemeinde Ermershausen aus dem Jahr 1978. Ein wichtiges Stück Erinnerungskultur an eine streitbare Demokratie.
Prozess gegen Tristan K. - Der erste Tag
Die lokale Presse berichtet vom ersten Verhandlungstag des Strafprozesses gegen Tristan K., der sich ab heute vor dem Landgericht Limburg wegen "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" verantworten muss. Die Verhandlung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Jedoch gaben anscheinend Vertreter der Anklagebehörde Informationen an die Presse. Zudem hat sich auch die Verteidigung umfassend zu den ersten Einlassungen ihres Mandaten geäußert.
Aufarbeitung? Nicht mit uns!
Obwohl die Corona-Zeit nun gefühlt schon eine Weile hinter uns liegt, ist diese Zeit für einige Menschen noch nicht abgeschlossen. Die Politik und die teilnahmslose Mehrheitsgesellschaft mögen die "dunklen Jahre" verdrängt haben. Menschen, die an gesundheitlichen Schäden aus dieser Zeit leiden, erfahren oft keine oder nur unzureichende Hilfe und hadern zunehmend mit ihrem Schicksal. Für sie wird diese Zeit womöglich niemals "vorbei" sein.
Und dann wären da noch die Menschen, die sich (meist erfolglos) gegen die umfassende staatliche Repression der Jahre 2020 bis 2022 zur Wehr setzten. Für diese Menschen hat eine Aufklärung und Aufarbeitung dieser Zeit eine hohe Bedeutung. Denn die in der Corona-Zeit eingetretene Spaltung in der Gesellschaft ist bis heute in vielen Fällen mit unverminderter Härte spürbar. Aus den guten und schlechten Erfahrungen der "Pandemie" wird zu wenig gelernt.
Während auf Bundes- und Landesebene Enquetekommission und Untersuchungsausschüsse diskutiert und in eingen Bundesländern sogar bereits eingesetzt sind, steht auch die kommunale Ebene im Fokus vieler Maßnahmenkritiker. Denn es war allzu oft auch die kommunale politische Ebene, welche sich deutlich gegen jede Form von Kritik sperrte. In Wolfsburg kommt nun etwas Bewegung in diese Frage. Wir haben die dortige Initiative zum Anlasse genommen, auch im Landkreis Limburg-Weilburg dem Willen nach "Corona-Dialog" nachzuspüren.
Wie der faire Meinungswettbewerb hintertrieben wird
"Hass und Hetze im Netz" müssen bekämpft werden, so hören wir nahezu jeden Tag. Gemeint sind damit aber nicht nur klar strafbare Meinungsäußerung, sondern in zunehmendem Maße auch "Meinungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze" oder "gefährliche Desinformation". Das rüttelt an den Grundfesten unseres Grundgesetzes und der Demokratie. Denn entweder hat man Meinungsfreiheit - oder man hat sie nicht mehr. Für eine Demokratie ist aber die Meinungsfreiheit "schlichtweg konstituierend". In den letzten Jahren sind erhebliche gesetzliche Verschärfungen auf EU- und Bundesebene in Kraft gesetzt worden, um die Deutungshoheit über alles zu erlangen, was öffentlich u.a. in den sozialen Medien geäußert wird. Ein anderer Aspekt aktueller politischer Initiative, die Meinungsfreiheit zu hintertreiben, bleibt aber unseres Erachtens zu wenig beachtet.
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