Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21
Das Amtsgericht Weimar hat auf seiner Webseite in einer offiziellen Pressemitteilung bestätigt, dass das sensationelle Urteil eines Familienrichters zu den Lockdownmaßnahmen an Schulen rechtskräftig und nicht anfechtbar ist.
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