Skip to main content

Der übergriffige Parteienstaat

Die Äußerungen des brandenburgischen AfD-Landtagsabgeordneten Lars Hünich zum sog. "Parteienstaat" haben nicht nur zu heftigen Reaktionen geführt, sondern nun auch den Verfassungsschutz auf den Plan gerufen.

Lies diesen interessanten Artikel zum Thema

Schon sehr interessant, was der "Verfassungsschutz" so als Verstoß gegen die Verfassung bewertet ... Wenn "Parteien an der Willensbildung beteiligt sind" (Art. 21 GG), diese Parteien aber dazu übergegangen sind, den Willen des Volkes zu ignorieren, mehr noch: ihren Willen dem Volk, dem Souverän, vom dem alle Gewalt ausgehen sollte, aufzudrücken, dann stellt sich für uns sehr wohl die Frage, wo und vom wem die Verfassung tatsächlich gefährdet wird.

Es ist offensichtlich, dass sich die Parteien des Staates und seiner Institutionen bemächtigt haben. Die Folge ist eine Erosion der Gewaltenteilung nahezu bis zur Unkenntlichkeit.

In diese Kerbe schlägt eine weitere Meldung von diesem Tag. Denn Bundesinnenministerin Faeser sieht in den - aus Regierungssicht erfolgreichen - Massendemos "gegen räächts" nun eine Grundlage, die "wache Zivilgesellschaft" mit einer nachhaltigen Finanzierung auszustatten. Dahinter verbirgt sich nichts Geringeres, als die gezielte Förderung bestimmter politischer, in der Regel linker bis linksradikaler Vorfeldorganisationen mit Steuermitteln. Da diese Art der Förderung nicht allen politischen Interessensgruppen offensteht, wird hier ungeniert und offen das Neutralitätsgebot des Staates verletzt. Auch dies also ein infamer Angriff auf die Demokratie.

Wir können uns der Forderung, die Parteien in die Schranken zu weisen und ihren Einfluß zu beschneiden, um mehr Demokratie durch das Volk zu ermöglichen, deshalb nur anschließen.

 

Demokratie, AfD, Verfassungsschutz, Grundgesetz, Lars Hünich

Wir benutzen Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, Ihnen Content (wie z.B. Youtube Videos) anzubieten. Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. In den unten verlinken Datenschutzhinweisen erklären wir ausführlich unsere Cookie-Policy. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung von Cookies womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Sie können Ihre Entscheidung über einen Link im unteren Teil der Webseite jederzeit widerrufen oder neu erteilen.