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Gut geblockt, Markus?

"Nie wieder GEZ-Gebühren bezahlen", mit diesem Slogan wird der "Beitragsblocker" beworben. Es handelt sich dabei um eine weitere Initiative des umtriebigen Christen und Unternehmers Markus Boenig. Dieser hatte schon während der Corona-Zeit seinen Sinn für widerständige Geschäftsideen unter Beweis gestellt, in dem er vermeintliche Lösungen für Testpflichten oder gar den Impfzwang vermarktete. Seine Projekte haben dabei eines gemeinsam: während die Methoden rechtlich in der Regel umstritten sind, rechnet es sich für Markus Boenig dank Vorauskasse in jedem Fall.

Was ist der Beitragsblocker?

Die Idee des Beitragsblockers ist es, die Zahlung von Rundfunkgebühren in Deutschland zu vermeiden. Um dies zu erreichen, wurden verschiedene juristische Angriffsflächen identifiziert, die das Konzept zu nutzen versucht. Gemäß den Angaben auf der Webseite des Anbieters handelt es sich um folgende juristische Angriffspunkte:

"Der Rundfunkbeitrag wird gleich auf mehreren Wegen angegriffen. Es wird zunächst die gesetzliche Legitimierung begründet in Frage gestellt. Darüber hinaus werden formale Aspekte wie die nicht vorhandene Rechtsfähigkeit des Beitragsservices angegriffen.

Seit der Reform der Gerichtsvollzieherregelungen im Jahr 2012 sind Gerichtsvollzieher selbständig tätig und erhalten sogar Provisionen und sie dürfen ohne Grundgesetzänderung keine hoheitlichen Aufgaben mehr wahrnehmen.

Aber auch Vollstreckungen über andere Behörden wie z.B. Kommunen oder Finanzämter sind nicht zulässig, da sogenannte Amtshilfen nur in Einzelfällen eingesetzt werden dürfen. Der Beitragsservice greift jedoch ständig auf Amtshilfen zurück um Forderungen einzutreiben."

Wie funktioniert das Gebührensystem im öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

In Deutschland wird die Eintreibung der Rundfunkgebühren durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio durchgeführt. Diese Gebühren sind eine gesetzlich vorgeschriebene Abgabe, die zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dient. Hier ein detaillierter Überblick über das System, seine Rechtsgrundlagen und die Kritik daran:

Rechtsgrundlagen

  • Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV): Dieser Staatsvertrag ist die primäre Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags in Deutschland. Er wurde zuletzt im Jahr 2021 geändert und regelt die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags für alle Haushalte und Betriebsstätten in Deutschland.
  • Beitragsservice: Der Beitragsservice (früher GEZ, Gebühreneinzugszentrale) ist eine gemeinsame Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und ist verantwortlich für die Verwaltung und Eintreibung der Rundfunkbeiträge.
  • Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen: Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags entschieden und dabei die Struktur und Höhe des Beitrags im Wesentlichen als verfassungskonform bestätigt.

Funktionsweise der Eintreibung

Jeder Haushalt und jede Betriebsstätte in Deutschland ist verpflichtet, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung von Rundfunkdiensten, einen pauschalen Beitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrags wird regelmäßig überprüft und angepasst. Der Beitrag wird monatlich fällig und kann quartalsweise oder jährlich gezahlt werden. Der Beitragsservice hat weitreichende Befugnisse zur Überprüfung und Eintreibung der Beiträge, einschließlich der Möglichkeit, Anmeldedaten von Einwohnermeldeämtern zu nutzen.

Kritik am System

  • Pauschale Gebühr: Eine wesentliche Kritik am System ist, dass die Gebühr pauschal erhoben wird, unabhängig davon, ob und wie intensiv die Dienste des öffentlich-rechtlichen Rundfunks tatsächlich genutzt werden. Kritiker argumentieren, dass dies besonders für Personen ungerecht ist, die kaum oder gar keinen Gebrauch von diesen Angeboten machen.
  • Datenschutzbedenken: Die Praktiken des Beitragsservices, insbesondere die Nutzung von Daten der Einwohnermeldeämter, haben Datenschutzbedenken hervorgerufen. Kritiker sehen hierin einen zu tiefen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger.
  • Höhe des Beitrags: Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Höhe des Rundfunkbeitrags, der von manchen als zu hoch empfunden wird, besonders in Anbetracht der umfangreichen finanziellen Reserven, die die Rundfunkanstalten angehäuft haben.
  • Transparenz und Effizienz: Kritisiert wird auch, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht effizient genug wirtschaftet und es an Transparenz bezüglich der Verwendung der Beiträge fehlt.

Die Diskussion über das Rundfunkbeitragssystem ist in Deutschland ein anhaltendes Thema, das sowohl in der Politik als auch unter den Bürgern regelmäßig für Debatten sorgt.

Die sicherlich derzeit stärkste Kritik erfährt das System aufgrund seiner unausgewogenen inhaltlichen Ausrichtung, die insbesondere als politisch einseitig wahrgenommen wird. Kein Wunder also, dass viele Menschen keine besondere Neigung mehr verspüren, einen solchen öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanziell zu unterstützen. Die Frage ist nur, ob der Beitragsblocker das richtige Werkzeug hierfür ist.

Kritik am Beitragsblocker

Aus unserer Sicht besteht die Hauptkritik zum einen darin, dass in der Regel damit nur die Vollstreckung des Rundfunkbeitrages gestoppt werden kann. Die Höhe und grundsätzliche Berechtigung des Beitrages kann damit wohl kaum in Frage gestellt werden. Das kann bedeuten, dass die Nutzer von Boenigs Konzept bei einer Änderung im Vollstreckungsrecht bzw. bei rechtlicher Klarstellung nach der Zulässigkeit von Zwangsvollstreckungen durch nicht mehr beamtete Gerichtsvollzieher mit hohen Forderungen konfrontiert sein könnten. Denn zu der Hauptforderung können im Laufe der Zeit erhebliche Gebühren und Zinsen auflaufen.

Zum anderen dürfte es schwer werden, den Initiator für etwaige Versäumnisse haftbar zu machen. Denn Boenig hat im Laufe der Jahre gelernt, seine Geschäftsaktivitäten außerhalb Deutschlands anzusiedeln, was es schwerer macht, etwaige Haftungsansprüche geltend zu machen.

Unsere Fragen

Wir wollten von Boenig aufgrund der vielfältigen Kritik an seinem Konzept ein paar Fragen beantwortet wissen. Hier unser Fragenkatalog:

  1. Wie viele Menschen nutzen bislang Ihren Service und wie ist bislang die Erfolgsquote der Anwender?
  2. Welchen Rechtszustand haben die Verfahren, sofern die finale „Zwangsvollstreckung“ nicht erfolgt? Bleiben diese offen oder verjähren irgendwann die Ansprüche des Beitragsservice?
  3. Sie schreiben selbst, dass Ihre Vorgehensweise deshalb aktuell funktioniert, weil der Gesetzgeber eine grundgesetzliche Regelungslücke geschaffen hat. Was passiert, wenn diese geschlossen wird?
  4. Mit welchen Nachforderungen sehen sich Ihre „Kunden“ ggf. konfrontiert, sollte der Gesetzgeber die Zwangsvollstreckung wieder möglich machen?
  5. Inwieweit weisen Sie Ihre Kunden auf diesen Sachverhalt hin und mit welcher Unterstützung durch Sie können diese noch rechnen, sollte Ihr System nicht mehr funktionieren?

Leider hat es Boenig erst mit Hinweis auf einen Urlaub und später dann durch einfaches Nichtbeantworten bislang versäumt, unsere Fragen zu beantworten. Dies stärkt nicht gerade unser Gefühl in die Seriosität von Anbieter und Angebot.

Fazit

Ob der Beitragsblocker hält was er verspricht, wird sich noch erweisen müssen. Vielfach befinden sich die Verfahren der "Kunden" wohl noch in einem so frühen Stadium, dass eine abschließende Beurteilung nicht möglich ist. Nutzer des Konzeptes scheinen jedoch gut beraten, Rücklagen für eventuelle Nachzahlungen anzulegen. Denn eine geblockte Beitragspflicht ist keine dem Grunde nach aufgehobene Pflicht.

Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk, Beitragsblocker, Markus Boenig

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