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Der Verschwörungsunternehmer
Immer wieder kann man in Berichten der Mainstream-Medien, aber auch in Social Media, Berichte und Posts über so genannte "Verschwörungsunternehmer" lesen. Menschen wie Daniele Ganser, Markus Krall, Prof. Sucharit Bhakdi und sogar der Autor dieser Zeilen wurden schon in dieser Weise bezeichnet. Instinktiv wird der Begriff als abwertend bis ehrverletzend wahrgenommen. Dennoch ist es schwer gegen diesen Begriff rechtlich vorzugehen. Es gibt bislang keine eindeutige Definition. Genau dies wollen wir mit diesem Artikel leisten und bedienen uns dazu der Instanz schlechthin, der künstlichen Intelligenz. Denn diese kann unendlich viele Texte lesen und so aus der Verwendung des Begriffes sowie der Kontexte, in denen er benutzt wird, eine Definition wagen.
Gut geblockt, Markus?
"Nie wieder GEZ-Gebühren bezahlen", mit diesem Slogan wird der "Beitragsblocker" beworben. Es handelt sich dabei um eine weitere Initiative des umtriebigen Christen und Unternehmers Markus Boenig. Dieser hatte schon während der Corona-Zeit seinen Sinn für widerständige Geschäftsideen unter Beweis gestellt, in dem er vermeintliche Lösungen für Testpflichten oder gar den Impfzwang vermarktete. Seine Projekte haben dabei eines gemeinsam: während die Methoden rechtlich in der Regel umstritten sind, rechnet es sich für Markus Boenig dank Vorauskasse in jedem Fall.