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Wie in der Schweiz der Rechtsstaat demontiert wird

Simone Nabholz - diesen Namen sollte man sich merken. Denn die Arbeitsrichterin aus Zürich hat unfreiwillig aufgezeigt, wie der Rechtsstaat in der Schweiz funktioniert und wie sogenannte Corona-Kritiker systematisch - mutmaßlich rechtsbeugend - um ihr Recht gebracht werden.

Es ist eigentlich ein "normaler" Arbeitsgerichtsprozess. Der Schweizer Milan Krizanek wurde im Jahr 2022 von seinem Arbeitgeber unter fadenscheinigen Gründen gekündigt. So fadenscheinig die Gründe auch waren, führten sie doch zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes, was letztlich dazu führte, dass diese Kündigungssache vor Gericht landete.

Das Besondere an dem Verfahren: Milan K. zeichnete frühzeitig sowohl interne Besprechungstermine als auch zum Teil Gerichtsverhandlungen auf. Illegal, aber wohl nicht grundlos. Denn sowohl der Arbeitgeber als auch die Justiz werden durch die Aufnahmen in erschreckender Weise entlarvt. Details könnte ihr Tweets von Milan entnehmen, in denen er sowohl den Sachverhalt in Bezug auf seinen ehemaligen Arbeitgeber als auch - und darum soll es hier vor allem gehen - in Bezug auf die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht in Zürich geht.

Details können auch einem Bericht der Weltwoche (der Originalartikel wurde von der Weltwoche auf externen Druck hin zurückgezogen) entnommen werden, die ausführlich über den Sachverhalt berichtete:

«Wenn er nicht geschwurbelt hätte, wäre es nie so weit gekommen»: Wie eine Zürcher Richterin vorsätzlich das Recht beugt, einen Kläger und seinen Anwalt verhöhnt – derweil sich ihre Crew köstlich amüsiert (Weltwoche)

Was den Fall so besonders macht, ist durch eine heimliche Tonaufnahme zu Tage getreten, die Milan K. in einer Beratungspause vor dem Arbeitsgericht anfertigen konnte. Als Kläger und Beklagte den Verhandlungssaal verlassen mussten, hinterlies er ein Aufzeichnungsgerät und gelangte so zu Einblicken in den Beratungsprozess der Richterin Simone Nabholz. Diese Richterin offenbarte dabei persönliche Abgründe, dokumentierte wie sie eine Strategie ausfertigte Milan K.'s Klage abzuweisen und lieferte unfreiwillig einen klaren Beweis, wie Menschen - allein aufgrund der Tatsache, dass sie kritisch zu Corona eingestellt waren - diskriminiert und rechtlich benachteiligt wurden und werden.

In einem Video von Daniel Stricker (Stricker TV) wird sehr gut und ausführlich die rechtliche Dimension des Falles und seine Bedeutung für Demokratie und Rechtssaatshygiene herausgearbeitet. Schaut es euch an und teilt es eifrig:

Auch in Deutschland?

Ähnliches wie in der Schweiz nun aufgedeckt wurde, dürfte wohl auch in Deutschland gang und gäbe sein. Die vielfältigen und sonderbaren Verfahren, die gegen Corona-Kritiker geführt werden, die juristische und exekutive Härte im Umgang mit Corona-Kritiker im Vergleich zu anderen (Schwer)-Verbrechern sowie die absolute Totalverweigerung zum Dialog durch die mutmaßlichen Täter / Verantwortlichen lassen dies vermuten.

Der Autor hat selbst durch Akteneinsicht im Rahmen der gegen ihn geführten Prozesse einen klaren Fall von (politisch geprägter) Voreingenommenheit eines Limburger Richters dokumentiert. Dazu wird noch berichtet werden.

Gesinnungsjustiz ist inzwischen leider auch in Deutschland wieder einem nahezu alltäglichen Phänomen geworden.

Exkurs: Zweiklassen-Justiz

Gleichheit vor dem Gesetz? NiUS zum Thema "gute und schlechte Opfer".

Rechtliches, Rechtsstaat, Schweiz, Simone Nabholz, Milan Krizanek

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