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Offener Brief an Kultusminister Prof. Lorz

Die Testpflicht an Schulen besteht weiter und belastet Kinder und Eltern. Und dies ungeachtet sinkender Inzidenzwerte und damit sehr niedriger Vortest-Wahrscheinlichkeit. Das gesamte Testpflicht-System ist nicht nur unsinnig und teuer, sondern evident verfassungswidrig. Dies habe ich unserem hessischen Kultusminister, Prof. Dr. Alexander Lorz, versucht nahezubringen.

Sehr geehrter Herr Kultusminister,

seit einigen Wochen können unsere Kinder nur noch als „getestete Kinder“ am Schulunterricht teilnehmen. Ich weiß, dass diese Pflicht durch §28b Infektionsschutzgesetz angeordnet ist. Sie ist aber bei Inzidenzwerten, wie aktuell im Landkreis Limburg-Weilburg von unter 35, erkennbar nicht mehr angemessen.

Die Vortestwahrscheinlichkeit ist inzwischen so gering, dass eine Testung von symptomfreien Menschen, die vom RKI und dem PEI ohnehin als wenig sinnvoll erachtet wird (Prof. Drosten spricht davon, dass ein Antigen-Schnelltest frühestens ab Tag 1 NACH Symptombeginn sinnvoll ist), einfach in keinem sinnvollen und angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis mehr steht.

Unseren Kindern bürdet die Testpflicht darüber hinaus erhebliche Zusatzlasten auf, denn als einzige Personengruppe in unserem Land müssen diese sich einer Testpflicht (!) unterziehen, um ihr Recht auf Bildung wahrnehmen zu können. Arbeitnehmer dagegen, die teils noch enger zusammenarbeiten als Schüler und selbst erheblich mehr gefährdet sind, haben keine solche Pflicht. Auch bleibt unberücksichtigt, dass Kinder ohnehin nachmittags zusammen spielen – ohne Masken und Abstand!

Die Auswertung der RKI-Daten und der Vergleich von zweiter und dritter Welle zeigen zudem ganz klar, dass weder eine Gefährdung unserer Kinder durch das Virus besteht noch das Infektionsgeschehen an Schulen und Kindergärten irgendwie auffällig erhöht wäre.

Die Sterblichkeitsrate in der Altersklasse 0-14 Jahre liegt bundesweit durchgehend bei unter 0,01% und damit weit niedriger als die zu erwartende Nebenwirkungsrate, wie sie aus den Erwachsenenimpfungen bekannt sind. Experten erwarten, dass Kinder eher ein schlechteres Nebenwirkungsprofil aufweisen. Von den unbekannten Langfristfolgen nicht zu reden.
War die Entscheidung der Politik vielleicht vor 2 Monaten noch mit Blick auf Unsicherheiten verständlich, ist sie es jetzt nicht mehr.

Auch das Argument des Gemeinschaftsschutzes zieht nicht. So können sich ab 7. Juni 2021 alle Menschen ab 18 Jahre bei Bedarf durch eine Impfung schützen. Wen sollen also unsere Kinder schützen? Zudem zeigen neueste Studien, dass eine durchgemachte Covid-Infektion eine bessere Immunität bewirken kann als jeder bisher zugelassene Impfstoff. Für Kinder ist also die Option „Infektion“ derzeit auch medizinisch die vorteilhaftere Option!

Die Hilferufe von Kinder- und Jugendpsychologen, welche die erheblichen Belastungen der Kinder durch Masken- und Testpflicht betonen, sind nicht mehr überhörbar. Als betroffener Elternteil sehe ich die Entscheidung, dass mein Kind nur nach einem Test am Unterricht teilnehmen kann, als erheblichen Eingriff in die Grundrechte meines Kindes.

Mir scheint es, als ob die sachlichen Gründe für eine Testpflicht längst entfallen sind – so sie denn je bestanden – und jetzt nur der Druck auf Kinder und Eltern hochgehalten werden soll, um eine hohe Annahmequoten des unmoralischen „Impfangebotes“ zu bewirken. Denn die Stiko wie auch auch viele Kinderärzte lehnen eine Impfempfehlung mit Blick auf das unbekannte Nebenwirkungs- und Langzeitnebenwirkungsprofil ab.

Sehr geehrter Herr Lorz, bitte tragen Sie dazu bei, dass die Testpflicht für unsere Kinder unverzüglich aufgehoben wird und der §28b Infektionsschutzgesetz revidiert wird. Hören Sie auf damit, Kinder zu diskriminieren und ihnen ihr Grundrecht auf Bildung zu verwehren. Auch Masken- und Testpflicht stellen erhebliche Belastungen für unsere Kinder dar. Sie sind grundrechtswidrig und verstoßen sowohl gegen die UN-Charta für Kinderrechte als auch gegen Folterverbote.

Beenden Sie den Druck auf Kinder und Eltern. Viele werden sich aus gutem Grund einer Impfung der Kinder verweigern und sich dazu weder durch Masken- noch Testpflichten erpressen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Hübner

Maskenpflicht, Grundrechte, Kreis Limburg-Weilburg, Rechtliches, Bürgertestung, Testpflicht, Kultusminister, Kultusministerium

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