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Verletztes Dienstgeheimnis?

Das Verteidigerteam rund um die von dem Compact-Verbot besonders geschädigten Jürgen und Dr. Stephanie Elsässer hat das Verteidigerteam eine Strafanzeige wegen Verrats von Dienstgeheimnissen beim Generalbundesanwalt erhoben.

Hier die wesentlichen Passagen aus der zugehörigen Presseerklärung:

"Presseerklärung des Verteidigerteams Pressefreiheit zur Strafanzeige wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses

Berlin, 19. Juli 2024

Im Namen unserer Mandanten, Herrn Jürgen Rainer Elsässer und Frau Dr. Stephanie Elsässer, geben wir bekannt, dass wir beim Generalbundesanwalt eine Strafanzeige wegen  Verletzung des Dienstgeheimnisses und weiterer Delikte gegen unbekannt erstattet haben. Diese Anzeige richtet sich besonders gegen die Bundesinnenministerin Nancy Faeser  sowie den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, und deren nähere Umgebung. Die Strafanzeige wurde von Rechtsanwalt Dirk Schmitz im  Auftrag des Verteidigerteams Pressefreiheit verfasst.

Hintergrund der Strafanzeige: Unsere Mandanten wurden durch mehrere Medienberichte darauf aufmerksam gemacht, dass Journalisten im Vorfeld der am 16. Juli 2024  durchgeführten Razzia beim Compact-Magazin detaillierte Informationen über die geplante Durchsuchung erhielten. Dies geht aus Artikeln in renommierten Medien wie der FAZ  und dem MDR hervor, welche belegen, dass Medienvertreter an allen Durchsuchungsorten zeitgleich anwesend waren. Dieser Umstand lässt den Schluss zu, dass vertrauliche  Informationen gezielt aus Behördenkreisen an die Presse weitergegeben wurden, was einen klaren Verstoß gegen § 353b StGB (Verletzung des Dienstgeheimnisses) darstellt.

Unsere Forderungen: Wir fordern eine umfassende und gründliche Ermittlung durch den Generalbundesanwalt, um die Verantwortlichen für diesen Geheimnisverrat zu  identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen. Die systematische und koordinierte Informationsweitergabe an die Medien, die an mehreren Durchsuchungsorten und über  verschiedene Bundesländer hinweg stattgefunden hat, deutet darauf hin, dass diese nicht durch einen einzelnen Beamten erfolgt sein kann. Vielmehr legen die Umstände nahe,  dass diese Informationen aus dem direkten Umfeld der Bundesministerin oder des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz stammen.

Erklärung des Bundesinnenministeriums: Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums äußerte sich zwar verärgert über das Durchsickern der Informationen und versicherte, dass  diese nicht aus dem Ministerium weitergegeben wurden. Er verwies jedoch auf die Vielzahl der beteiligten Landes- und Bundesbehörden, was die Anzahl der möglichen Informanten erheblich vergrößert. Diese pauschale Erklärung erscheint uns jedoch unglaubwürdig und unzureichend, um den Verdacht des systematischen Informationslecks zu  entkräften.

Weitere Schritte: Sollte der Fall an eine Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden, erwarten wir eine sofortige Mitteilung des Aktenzeichens. Zudem haben wir beantragt, Einsicht  in die relevanten Akten zu erhalten, um die Ermittlungen aktiv unterstützen zu können. Unsere Mandanten fordern klare Antworten und transparente Ermittlungen, um das Vertrauen in die staatlichen Institutionen wiederherzustellen und sicherzustellen, dass solche  Verstöße gegen das Dienstgeheimnis künftig unterbunden werden.

Rechtliche Grundlagen: Unsere Strafanzeige stützt sich auf zahlreiche rechtliche Kommentare und Gerichtsurteile, die die Bedeutung der Geheimhaltung bei staatlichen  Ermittlungshandlungen hervorheben. Diese rechtlichen Einschätzungen unterstreichen, dass ein Verstoß gegen das Dienstgeheimnis nicht nur strafrechtlich verfolgt werden muss, sondern auch disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen sollte."

Strafanzeige Generalbundesanwalt Elsässer

Rechtliches, Nancy Faeser, Strafanzeige, Compact Magazin