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Limburger Messer- und Waffenverbotsverordnung rechtswidrig?

Seit 1. August gilt die aktuelle Rechtsverordnung zur Messer- und Waffenverbotszone in Limburg. Hat sich eigentlich schon irgendjemand im Landkreis Limburg-Weilburg einmal die Mühe gemacht, sich die Rechtsverordnung zur Waffenverbotszone in Limburg durchzulesen?

Während Nancy Faeser überlegt, die Klingenlänge für ein allgemeines Verbot von 12cm auf 6cm zu reduzieren, ist man in Limburg schlauer und beschränkt auf 4cm. Das dürfte die meisten Taschenmesser obsolet machen.

Zudem ist interessant, sich die vielfältigen Ausnahmen dazu anzuschauen. Uns würde interessieren, ob sich die oftmals arabisch-stämmigen "Messerbeisichtragenden" nicht auf die Ausübung ihrer "Brauchtumspflege" berufen können, wenn sie sich nicht an die Regeln halten. Auch andere Ausnahmen erwecken ein wenig den Eindruck von Schilda und nicht von wirksamen, die Sicherheit erhöhenden Anordnungen.

Wir haben Fragen zur Rechtsverordnungen und haben diese entsprechend an den Landkreis gestellt.

https://www.landkreis-limburg-weilburg.de/fileadmin/landkreis/downloads/amtliche_bekanntmachungen/Rechtsverordnung_Waffenverbotszone_Limburg.pdf

 

Kreis Limburg-Weilburg, Rechtliches, Michael Köberle, CDU Limburg-Weilburg, SPD Limburg-Weilburg, Grüne Limburg-Weilburg, AfD Limburg-Weilburg, FDP Limburg-Weilburg, Freie Wähler Limburg-Weilburg, Waffenverbotszone

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