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Wo ist Achim T.?

Es ist ein besonderer Fall, für den sich Katharina Jansen einsetzt. Die 61jährige Frau aus Marienfried hat es sich zu ihrer Aufgabe gemacht, Menschen zu helfen, die zu Unrecht in Pflegeheime abgeschoben wurden oder dort schlecht behandelt werden. Mit Ihrem Einsatz für Achim T. überschreitet Katharina sogar (Länder)-Grenzen und bringt die Staatsmacht gegen sich auf. Je tiefer man in diesen Fall eintaucht, desto unerklärlicher wird einem, was man darin vorfindet. Der Fall des Achim T. dokumentiert, wie schnell man als alter Mensch in einen rechtlosen Zustand geraten kann und wie leichtfertig Behörden und Dritte mit dem Leben des Betroffenen "spielen".

Am Anfang war ein Unfall

Es ist gerade einmal rund zehn Monate her, als für Achim T., 80 Jahre alt, das Unheil seinen Lauf nahm. Der ehemalige passionierte Rennfahrer verlor die Kontrolle über seinen Wagen. Tage später wird er dann nach einem Sturz dehydriert und hilflos in seiner Wohnung gefunden und landet im Krankenhaus. Angesichts seines sichtlich körperlich mitgenommenen Zustands befand man dort, dass er nach seinem Krankenhausaufenthalt nicht mehr in seine Wohnung zurückkönne. In die Entscheidungsfindung war dabei jedoch nicht seine langjährige Lebensgefährtin, die oben genannte 82jährige Monika, eingebunden, sondern allem Anschein nach nur Achims Schwester Christa F. bzw. deren Tochter, seine Nichte Inga M.. Denn diesen beiden hatte Achim im Jahre 2005, also vor rund 20 Jahren, eine Generalvollmacht erteilt. Der damals alleinstehende Achim wollte Vorsorge treffen für genau einen solchen Notfall, wie er nun eingetroffen war. Entsprechend weitreichend war die Vollmacht deshalb auch ausgestaltet worden und umfasste gesundheitliche Entscheidungen sowie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Falle einer fehlenden eigenen Einsichtsfähigkeit. Alle hier und nachfolgend erwähnten Dokumente liegen uns vor.

Was Achim damals aber nicht vorhersehen konnte waren zwei neue Umstände: seine neue Beziehung zu Monika und das nicht mehr ungetrübte Verhältnis zu den von Achim bevollmächtigten Personen. Die Bevollmächtigten wohnen zudem im Ruhrgebiet, rund 200 km und drei Fahrstunden von seinem Wohnort entfernt. Das dürfte wohl auch mit ein Grund sein, dass nun Lothar R. ins Spiel kam. Als von Achims Schwester mit einer weitreichenden Untervollmacht ausgestatteter Pfleger trat er Anfang 2024 als "Betreuer" für Achim T. in Erscheinung.

Dieser begriff während seines Krankenhausaufenthaltes, dass eventuell Entscheidungen gegen seinen Willen im Raum stehen und bestellte einen Urkundsbeamten ins Krankenhaus. Schriftlich und öffentlich beglaubigt widerrief er seine 2005 erteilte Vollmacht am 14. Februar 2024. Laut uns gegenüber gemachten Aussagen durch informierte Personen war dieser Widerruf im Krankenhaus bekannt und wurde auch den Bevollmächtigten zugestellt.

Im Vollbesitz seiner Geisteskräfte?

Grundsätzlich darf ein Bevollmächtigter nicht gegen den Willen des Vollmachtgebers handeln. Selbst wenn die Vollmacht nicht widerufen ist, darf eine Vollmacht nur im Interesse des Vollmachtgebers benutzt werden. Anders sieht es aus, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. In diesem Fall handelt der Bevollmächtigte in eigenem Ermessen, ist aber grundsätzlich immer noch daran gebunden, im Interesse des Vollmachtgebers zu handeln. Im Zweifel hat der Bevollmächtigte den mutmaßlichen Willen des Vollmachtgebers zu erforschen. Durch das 2023 neu gefasste Betreuungsrecht wurden darüber hinaus die Rechte von betreuten Personen gestärkt, um ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Im aktuellen Fall scheint Achim T. aber gar nicht in der Weise eingeschränkt gewesen zu sein. Denn der Urkundsbeamte hätte seinen Vollmachts-Wideruf nicht beglaubigen dürfen, hätte er den Eindruck gehabt, dass vor ihm ein nicht einsichtsfähiger, nicht im Vollbesitz seiner Kräfte stehender Mensch die Unterschrift leisten wollte. Am 14.02.2024, also zum Zeitpunkt des Vollmachtswiderrufs, war Achim offenbar noch weitgehend Herr seiner Sinne. Zumindest darf man annehmen, dass er Willensbekundungen zu leisten im Stande war, die aber für das was folgte, nicht wirklich in Betracht gezogen wurden.

Ab ins Heim!

Was folgte war nämlich eine Überführung in einen Seniorenheim in Bad Camberg, 40 km von dem Wohnort des Achim T.  entfernt, der wie seine Freundin Monika in Bad Homburg lebt(e). Unseren Informationen nach wurde das Heim durch Lothar R. ausgewählt. Offenbar wollte man so den Kontakt von Achim zu seiner Monika und ihrem beiderseitigen Freundeskreis unterbinden bzw. erschweren. Monika, die nicht mit Achim in einem Hausstand lebt, wurde bei diesen Entscheidungen nicht im Geringsten einbezogen, sondern vor vollendete Tatsachen gestellt.

Doch die Zumutungen für Achim fingen jetzt erst richtig an. Uns vorliegenden Informationen aus dem Altenheim (Auszüge aus der internen Dokumentation) in Bad Camberg belegen, dass Lothar R. penibel darauf Einfluss nahm, wer Kontakt zu Achim haben durfte. So wurden verschiedenen Personen aus Achims Umfeld mit Kontaktverboten belegt, darunter auch Monika. Das sind für sich genommen schon unglaubliche Vorgänge, die vor dem Hintergrund einer mutmaßlich gar nicht mehr gültigen Vollmacht von Achim hier sogar durch einen lediglich Unterbevollmächtigten ausgeübt wurden.

Doch auf Achims Willen kam es in dieser Phase anscheinend nicht mehr an. Vielmehr verschlechterte sich vor allem Achims mentaler Zustand während seines Heimaufenthaltes immer mehr, was die Pflege-Aktivistin Katharina Jansen auf verabreichte Medikamente zurückführt. Offenbar behandelte man Achim auf den Verdacht einer Demenzerkrankung hin. Jedenfalls konnten Außenstehende in dieser Zeit den Eindruck gewinnen, dass Achim womöglich tatsächlich geistig beeinträchtigt ist.

Als neutraler Beobachter kommt einem der Verdacht, dass hier ein Fall von Freiheitsberaubung und Körperverletzung vorliegen könnte.

Katharina schaltet sich ein

Durch Zufall erfährt Katharina Jansen von dem Fall und der hilflosen Lage, in der sich neben Achim auch seine Lebensgefährtin, die sich um Achim sorgt, befanden. Wie genau die Umstände waren, die dazu führten, dass sich Achim T. mit Katharina Jansen "auf der Flucht" aus dem Altenheim befand, sind in mehreren Videos auf dem Youtube-Kanal von Katharina Jansen dokumentiert (Video 1, Video 2, Video 3). Diese sieht sich für ihr entschiedenes Handeln inzwischen mit einem Ermittlungsverfahren wegen ihrer Aktion konfrontiert. Entscheidend für die Schuldfrage dürfte dabei weiterhin sein, ob Achim T. in der Lage war, seinen Willen auszudrücken.

In den Videos erleben wir einen Menschen Achim, der sicherlich altersbedingte Einschränkungen aufweist, sich aber keineswegs in einem völlig verwirrten Zustand befindet. Mehrfach bekundet Achim, bei Katharina bleiben zu wollen - und nicht mehr ins Heim zurück. Katharina versuchte, den Hausarzt von Achim zu einer Revision der Diagnose und einer Umstellung der Medikamentation zu bewegen – sah sich aber plötzlich mit herbeigerufener Polizei konfrontiert, die gleich vor der Tür des Doktors stehen würde. Was blieb da anderes übrig, als zu „fliehen“?

Die Fluchtroute führte Achim - 24/7 durch Katharina und einer Freundin betreut - bis nach Frankreich, wo Katharina bei einem deutschen Arzt eine eingehende Untersuchung von Achim dürchführen lässt. Dieser stellt eine Parkinson-Erkrankung von Achim fest, was auch bei seinem Autounfall und dem späteren Sturz von Achim eine Rolle gespielt haben dürfte. Eine Demenz dagegen scheint nicht vorzuliegen. Entsprechend waren auch die Medikamente, die man ihm verabreichte, nicht adäquat. Mit jedem Tag den Achim aus dem Heim heraus war, besserte sich Katharina Aussagen zufolge jedenfalls sein mentaler Zustand.

Natürlich auch wegen Achims Hoffnung, zum einen wieder in die eigene Wohnung zurück zu können, gern auch mit Unterstützung wie viele, die selbstbestimmt zuhause bleiben können, zum anderen, seine geliebte Monika wieder an seiner Seite haben zu können, mit der er von unterwegs so oft es ging telefonierte.

Zurück ins Problem

Nach rund zehn Tagen kehrten beide nach Bad Homburg zurück, auf die Zusage der Polizei, man überlege in Ruhe zusammen, wie es weitergehe. Von unterwegs nahm Katharina bereits Kontakt zum Hausarzt von Achim auf, um diesem die anfänglich bereits angedachte ärztliche Begutachtung zu ermöglichen. Dieser war aber bereits durch die Polizei von Achims "Flucht" informiert, so dass er verpflichtet sei, wie er Katharina sagte, die Polizei zu verständigen. In einer "Nacht und Nebel-Aktion" erfolgte dann ein polizeilicher Zugriff in einem Hotel, wo Katharina und Achim sich einquartierten, um eigentlich am nächsten Tag Achim zu seiner Freundin Monika zu begleiten – was unmenschlich durch diesen „Raub“ Achims aus Katharinas Händen seitens der staatlichen Institutionen unterbunden wurde.

Seit diesem Tag fehlt von Achim nun jede Spur. Das man Katharina Jansen den Aufenthaltsort seitens der Behörden nicht nennen will, ist in Anbetracht ihrer eigenwilligen und - je nach Sichtweise - eigenmächtigen Vorgehensweise noch nachvollziehbar. Aber auch seine Freundin Monika hat weder Auskunft über den Aufenthaltsort noch ein Lebenszeichen ihres Freundes.

In ihrer Hilflosigkeit wandten sich Katharina und Monika an das zu diesem Zeitpunkt für Achims "Fall" zuständge Amtsgericht in Hadamar. Dort ersuchte Monika bei der zuständigen Betreuungsrichterin Auskunft über den Aufenthaltsort von Achim. Zudem stellte Katharina den Antrag, die Betreuung von Achim übernehmen zu dürfen, sollte eine Betreuung angeordnet werden müssen.

Am 10. Oktober 2024 erging ein Schreiben durch das Amtsgericht, dass Achim T. sich nicht in einem Zustand befindet, der eine Betreuung rechtfertigt. Also kann Achim T. seine Dinge selbst entscheiden?! Doch warum wird seinem, gegenüber mehreren Personen mehrfach geäußerten Wunsch, zu seiner Freundin in seine gewohnte Umgebung zurückkehren zu dürfen, nicht entsprochen?

Gang zur Polizei Limburg

Aus diesem Grund wurde Katharina Jansen am 19.10.2024 bei der Polizeidirektion Limburg vorstellig. Begleitet wurde sie von einer Bekannten, die seit langem mit Monika befreundet ist. Einen Tag vorher wurde unsere Redaktion auf diesen Fall aufmerksam gemacht, so dass auch wir uns bei dem Termin vor Ort einen eigenen Eindruck verschaffen konnten.

Der Beamte, mit dem Frau Jansen sprechen konnte, war recht gut mit dem Fall vertraut, obwohl es ein Fall der Kripo Limburg ist. Die Causa Achim T. hat wohl einige Wellen geschlagen. Verständlicherweise konnte und durfte sich der Beamte nicht näher zu dem aktuellen Aufenthaltsort von Achim äußern. Auf die Frage, wie man Achim T. zu einem Anwalt verhelfen könne, wenn selbst seine Lebensgefährtin den Aufenthaltsort nicht kennt, und die Menschen, die möglicherweise Achims Willen - aus welchen Gründen auch immer - aktuell missachten, sich nicht für seine rechtlichen Belange einsetzen, wusste der Beamte keine Antwort. Hier braucht es dringend fundierten juristischen Rat und Beistand - und wohl auch detektivischen Spürsinn, um Achim T. ausfindig zu machen.

Eine Einordnung

Wa sist unser Eindruck als neutraler Beobachter? Zwei Dinge sind für uns herausragend und werfen Fragen auf: Erstens, warum wurde Achim T. durch Lothar R. in Bezug auf sein bisheriges Umfeld so isoliert? Und zweitens, warum wird der Widerruf der ursprünglichen Vollmacht azs 2005 anscheinend nicht beachtet? Spätestens mit dem Schreiben des Amtsgerichtes Hadamar, dass Achim T. kein Fall für eine Betreuung ist, müsste Achims Wille in jedem Fall beachtet werden bzw. darf selbst eine gültige Vollmacht nicht mehr gegen seinen Willen ausgeübt werden.

Doch was ist aktuell Achims Wille? Wer hat Kontrolle über seinen Aufenthaltsort und wer regelt aktuell seine Angelegenheiten? Überschreiten hier die Bevollmächtigten ihre Kompetenzen? Wer ist Lothar R. und was sind seine Motive?

Aber auch Katharina Jansen muss sich kritische Fragen gefallen lassen. Bei allem Respekt vor dem selbstlosen Einsatz für andere, erscheint doch die Handlung, Achim aus dem Altenheim in Bad Camberg herauszuholen, reichlich gewagt.Andererseits, wie anders hätten Achims Lebensgefährtin, seine Freunde und Katharina handeln können, in Anbetracht von Kontakt- und Hausverboten, die es unmöglich machten, zu Achim vorgelassen zu werden? Der 80jährige hat jedenfalls ein ziemliches Abenteuer erlebt. Ein Abenteuer, in welches sich so alte Menschen nicht begeben sollten. Vor allem nicht, um ihr Recht auf Freiheit, Selbstbestimmung und Würde erstreiten zu müssen.

Wer ist nun dafür zuständig, dass sich dieses Drama klärt und für Achim und seine Monika ein gutes Ende findet? Welcher Anwalt traut sich an diesen Fall heran? Kann ein Anwalt überhaupt etwas ohne eine Anwaltsvollmacht von Achim erreichen? Wird die Polizei mit der neuen Sachlage und dem Schreiben des Amtsgerichtes von sich aus tätig? Oder benötigt die Staatsanwaltschaft in Limburg Handlungsimpulse in Form von Strafanzeigen?

Fragen über Fragen. Bei allen Kritik, die man an Katharina Jansens impulsiven Vorgehen äußern mag - wer würde sich für Achim T. und Monika einsetzen, wenn es Menschen wie sie nicht gäbe?

Dass der hier geschilderte Fall des Achim T. kein Einzelfall ist, zeigte die diesjährige Hauptversammlung des Vereins "Pflege-Ethik Initiative e.V.", auf der ein ähnlicher Fall berichtet wurde. Auf den diversen Webseiten des Vereins sind zudem viele weitere Problemfälle und -bereiche in der Altenpflege angesprochen.

Katharina Jansen bereitet die Veröffentlichung eines Buchs vor, in dem sie aus ihrer Sicht schockierende Zustände schildert, denen sie in den letzten Jahren im Rahmen ihres Engagements für Betroffene begegnete. Wir dürfen gespannt sein, was darin über Achims Fall hinaus alles zur Sprache kommen wird!

Statement von Katharina Jansen nach dem Besuch bei der Polizei Limburg

Rechtliches, Alten- und Pflegeheime