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Rechtswidrig?!

Um eines klar vorweg zu stellen: ich bin kein Jurist. Alle meine nachfolgenden Aussagen erfolgen als Laie, der aber in den letzten Monaten vielfach Gelegenheit hatte, anwaltliche Argumentationen zu Grundrechtseingriffen, Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen, Versammlungsrecht, um nur einige zu nennen, zu verfolgen. Dankenswerter Weise gibt es viele sehr aktive Anwälte, die gegen die Corona-Verordnungen zu Felde ziehen und Aufklärungsarbeit leisten. Es ist ein Segen, dass deren Arbeit im Internet dokumentiert wird und somit auch den Laien befähigt, selbst zu denken und eigene Schlüsse zu ziehen. In diesem Sinne habe ich mir den Beschluss des Landrats des Landkreises Limburg-Weilburg angesehen und kommentiere nun einige kritische Passagen.

Die beiden neuen Beschlüsse, für den "sozialen und betrieblichen Bereich" (Allgemeinheit) und die Schulen insbesondere findet man auf der Homepage des Landkreises.

Ich gehe nun Schritt-für-Schritt durch die Allgemeinverfügung und stelle die aus meiner Sicht kritischen Passagen dar:

"Vor dem Hintergrund des Fallzahlenanstiegs ... müssen unverzüglich Maßnahmen ... ergriffen werden"

Die Grundlage der gesamten Verordnung ist ein Anstieg von "Fallzahlen". Gemeint sind hier eine steigende Zahl von positiven PCR-Testungen. Diese weisen jedoch nach fachkundiger Meinung keine Infektionen nach. PCR-Tests sind zur klinischen Diagnose nicht geeignet. Auf die Gefahr einer mißbräuchlichen Verwendung zu klinischen Diagnosen hat der Erfinder des PCR-Tests, Kary Mullis, zu Lebzeiten selbst noch hingewiesen. Wie falsch und gefährlich das ist, wurde im Corona-Ausschuss Folge 4 sehr gut aufbereitet. Bei einer Fehlerquote von 1% und einer positiven Test-Quote von rund 2% aller Testungen (per Ende Oktober) dürfte die tatsächlich zutreffend Positivenrate (Inzidenzwert) deutlich niedriger liegen, als aktuell vom Landkreis ausgewiesen. Zum Zeitpunkt der Allgemeinverfügung waren 3 Krankenhausbetten mit Covid-19-Patienten belegt, davon 1 Intensivbett. Dies steht im Kontrast zu rund 100 "aktiven Infizierten", welche die Politik nun "zwingend" zur Handlung bewegen.

Nachfolgend wird dargestellt, dass alle getroffenen Maßnahmen im gewählten Umfang zwingend geboten sind. In keiner Passage der Verfügung werden Alternativen diskutiert oder Güterabwägungen, z.B. Infektionsschutz versus Würde des Menschen, Infektionsschutz versus Wirtschaft oder Infektionsschutz versus Kinderrechten erörtert. Stattdessen finden sich Drohungen auf weitere Verschärfungen gleich zweimal im Text.

"Die gesundheitsamtlich ermittelte Zahl an Neuinfektionen ... beläuft sich auf mehr als 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. ... mit einem weiteren Anstieg ist zu rechnen."

Laut schriftlicher Aussage der stv. Leiterin des Gesundheitsamtes Limburg-Weilburg führt das Gesundheitsamt aufgrund von Kapazitätsengpässen und sonstigen praktische Hindernissen keine Prüfung durch, ob positiv Getestete tatsächlich infiziert sind und / oder Virus-Ausscheider sind. Die Aussage, es handele sich um "Neuinfektionen", wird ausschließlich aus dem positiven PCR-Testergebnis abgeleitet. Dieser Test ist weder validiert noch für klinische Diagnosen geeignet. Tatsächlich darf er dazu nicht benutzt werden (siehe "Packungsbeilage" Herr Landrat). Die Unzweckmäßigkeit des PCR-Test zur Diagnose wurde sogar von Prof. Drosten selbst im Zusammenhang mit dem Mers-Ausbruch festgestellt.

Ein Anstieg der Fallzahlen ist bei einer Ausweitung der Testkapazitäten sehr wahrscheinlich. Die politischen Aktivitäten und die einseitige Fokussierung auf Tests statt auf realen Erkrankungen machen einen "weiteren Anstieg der PCR-Testfälle" tatsächlich sehr wahrscheinlich.

"Aufgrund der derzeitigen Lage, ist es erforderlich, die weitere Übertragung zu verhindern"

Was ist das Ziel der Corona-Krisenpolitik? Das würden wir Bürger gerne einmal wissen! Die Ausbreitung von Corona-Viren wird nicht zu stoppen sein. Es handelt sich um ein mutierendes Virus, welches zu den saisonal auftreten Virustypen gehört. Bei einer Angemessenheitsprüfung von Corona-Maßnahmen muss auch berücksichtigt werden, was das finale Ziel der Bemühungen ist. Derzeit scheint man die Ausbreitung verlangsamen zu wollen, "bis ein Impfstoff bereitsteht". Das kann aber noch Jahre dauern! Der bislang schnellstmöglich entwickelte Impfstoff benötigte 5 Jahre bis zur Fertigstellung. Sollen die gewählten Maßnahmen Jahre aktiv bleiben? Wurden Langfristfolgen in der Abwägung berücksichtigt? Oder hat man nur die nächsten 2-3 Wochen im Blick. Seit März sind nun schon 7 Monate vergangen. Ich verlange Auskunft darüber, ob die Verantwortlichen schon im März eine so langfristige Güterabwägung getroffen haben und ob sie dies aktuell tun!

"Erkannt wurde, dass insbesondere Feierlichkeiten im Freundes- und Familienkreis Infektionen verbreiten können"

Wo wurde dies bei uns im Landkreis "erkannt"? Häufungen von positiven PCR-Tests gab es nach Großhochzeiten im Ruhrgebiet. Im Landkreis selbst gab es keine vergleichbaren Hotspots. Vielmehr spricht der Landrat selbst von einem "diffusen Infektionsgeschehen", also sehr stark verteilten Einzelfällen. Wo sind die Belege, dass dieser Sachverhalt tatsächlich hier im Landkreis gegeben ist und dies deshalb so harte Maßnahmen, nämlich starke soziale Distanzierung, rechtfertigt? Wo sind die Beweise?

Stattdessen werden nur Standard-Textbausteine aneinandergefügt, ohne die spezifische Situation hinreichend aufzuklären.

"Anordnungen ... im Interesse der Bevölkerung"

Sind sie das? Die Interessen der Bevölkerung sind vielschichtig und betreffen nicht nur einseitig den Schutz vor einer Virus-Infektion, die für 99% der Bevölkerung sehr wahrscheinlich mit keinen oder nur milden Symptomem verlaufen wird. Die Bevölkerung sorgt sich um ihre Kinder, den sozialen Zusammenhalt, ihren Arbeitsplatz, ihre Ersparnisse, die Besuchsmöglichkeit von erkrankten Freunden und Familienmitgliedern im Krankenhaus oder Pflegeheim. Wo wurde das alles abgewogen und wie sieht das Ergebnis aus? Auf welcher Basis, Herr Landrat, entscheiden Sie? Wir sind im Monat 7 seit Pandemiebeginn, wo sind die Studien, die Expertenanhörungen etc. zu diesen Abwägungsfragen?

Kennen Sie den Corona-Ausschuss, Herr Köberle? Dort wurden diese Abwägungen vorgenommen!

"Die getroffenen Anordnungen verfolgen insbesondere das Ziel, ... Infektionszahlen signifikant zu verringern und auf einem niedrigen Niveau zu stabilisieren"

Wieder diese einseitige Fixierung auf "Infektionszahlen", die aber zunächst nur positive PCR-Testzahlen sind. Diese sollen stabilisiert werden, man möchte also die Krise in die Länge ziehen. Damit rücken Langfristfolgen und auch wirtschaftliche Betrachtungen stärker in den Blickpunkt, aber auch die Persönlichkeits- und Grundrechte der Bürger, die über sehr lange Zeiträume eingeschränkt werden. Nichts davon ist sichtbar in die Verfügung als Abwägungsprozess eingeflossen. Damit ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eklatant verletzt.

"... wirksames Mittel zum Schutz der Gesundheit ..."

Was definiert der Landkreis als "Gesundheit"? Man fokussiert nur auf die PCR-Testzahlen. Das bedeutet, die einzige Gesundheitsvariable, die anscheinend relevant ist, ist eine niedrige Zahl an positven PCR-Tests. Was ist mit der psychischen Gesundheit der Menschen, was ist mit Folgen von Einsamkeit und Isolierung? Sind Depressionen keine Krankheit? Ist einsames Sterben "gesund"? Sind Kinder mit Kopfschmerzen vom Maskentragen "gesund"? Ist es "gesund", wenn Menschen sich nicht mehr zum Arzt trauen aus Angst vor Infektionen? Wenn Vorsorgeuntersuchungen unterbleiben, ist das auch "gesund"?

Warum spricht man nicht von der Stärkung des Immunsystems, wenn es um Gesundheit geht? Warum macht man Menschen Angst, obwohl Angst das Immunsystem schwächt? Warum wird Sport eingeschränkt obwohl Sport gesund ist?

Nein, Herr Köberle, was Sie und ihre Politikerkollegen hier veranstalten, ist keine Politik für Gesundheit.

"Insbesondere sind keine weniger eingriffsintensiven Maßnahmen denkbar"

Es sind keine anderen Maßnahmen "denkbar"? Also, denken kann man viel. Und in Asien wird nicht nur anders gedacht, es werden auch andere Wege beschritten - mit noch größerem Erfolg. Wer die Statistiken liest, der kann dort erkennen, dass man in Asien nicht so sinnlos viel testet wie bei uns. In Taiwan, Korea oder Japan wird sehr zielgerichtet gearbeitet und nur Menschen mit Krankheitssymptomen werden getestet. Diese werden dann bei einem positiven Test konsequent isoliert. Aber nur diese! Es werden nicht wie bei uns, "Kontaktpersonen 1" (auf jeden positiven Test werden im Schnitt 8 weitere Menschen in Quarantäne geschickt), in "Kontaktschuld" genommen. Im Landkreis LM-WEL sind aktuell fast 600 Menschen in Quarantäne, also deutlich mehr als positiv getestet wurden. Dabei wurde nicht geprüft, ob diese Menschen krank oder ansteckend sind. Es wird stattdessen auf Basis von "Verdachtsannahmen" gehandelt. Für mich ein Skandal.

Herr Köberle, lernen Sie von Asien, lernen Sie von Schweden. Hören Sie auf die mehr als 10.000 Professoren, welche die "Great Barrington Declaration" unterzeichnet haben. Es sind Alternativen selbstverständlich denkbar. Sie sind sogar besser als ihr Aktionismus,

"Schulsport adé, privat gehts noch"

Für die Schulen gelten die meisten Regeln analog. Eine besondere Härte stellt die Maskenpflicht im Unterricht ab der 5. Klasse dar. Der Arbeitsschutz würde verbieten, was man unseren Kindern nun aufzwingt! Kein Chirurg arbeitet stundenlang mit Maske durch. Zudem müssten Masken eigentlich häufig (alle 20 Minuten laut Bundesamt für Arzeiprodukte) gewechselt werden. Die damit entstehenden Kosten für die Eltern werden in der Verordnung jedoch nicht beziffert, geschweige denn erstattet. Wo sind die Masken für die Schüler, Herr Köberle, die Sie diesen aufzwingen? Wer die Suppe bestellt, soll sie auch bezahlen!

Stellen Sie bitte Masken in ausreichendem Maße bereit. Dabei sollten Sie auch bekanntgeben, wie oft diese zu wechseln sind, unter welchen Umständen das erfolgt (was passiert mit den Virus-geschwängerten Masken? Stehen ABC-Abfallstoffbehälter bereit?) und Sie sollten natürlich Masken liefern, die wirken und die nicht schaden. Ach, die gibt es nicht? Sie wollen die Haftung nicht übernehmen? Aber wir sollen das??? NEIN.

Und dann verbieten Sie den Schulsport, zumindest den mit Kontakt. Sie wissen schon, dass (1) Sport gesund ist und (2) die Kinder ohnehin ständig miteinander Kontakt haben? Viele spielen sogar nach der Schule miteinander. Wie weltfremd sind Sie?

Sie wissen hoffentlich, dass gerade jüngst erst die Familienminister bestätigt hat, was kritische Geister schon seit Mai wissen (und Sie auch wissen könnten), nämlich "dass von Schulen und Kindern kein besonderes Infektionsrisiko ausgeht und Kinder nur eine geringe Rolle im Infektionsgeschehen einnehmen". Und dennoch greifen Sie hier in unverantwortlicher Wiese in die Schulen ein. Sie schädigen unsere Kinder und Jugendliche. Die Berichte von Kinderärzten, die über zunehmende Beschwerden ihrer Patienten berichten, häufen sich!

Nehmen Sie das zur Kenntnis und hören Sie auf, unseren Kindern durch die Maske psychische und physische Folter aufzuerlegen!

 

Dies sind nur einige meiner Gedanken zu dem Thema. Für mich ist dieses Politikerhandeln grob rechtswidrig. Es basiert nicht auf Fakten und Evidenz, sondern Vermutung. Angst führt zu unverhältnismäßigem politischen Aktionismus. Ich sehe keinen Grund darin, dass sich Bürger an die Anweisungen dieser Verfügung zu halten hätten.

"Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht", Bertholt Brecht

 

RKI, Grundrechte, PCR Tests, Rechtliches, Infektionen

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