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Fragen an die Leitung des Gesundheitsamtes

Der Landkreis Limburg-Weilburg ist aktuell besonders schwer von der Corona-Krise betroffen, vor allem wenn man sich an den "Inzidenzwerten" orientiert. Als betroffener Bürger, der nun weiter in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden soll, habe ich Fragen, für die ich um fachkundige Beantwortung bitte. Denn wir wollen ja alle nicht Opfer von Fake News werden. Ich habe diese Fragen an Dr. Haberer per Mail gestellt und ihn zur Demo am 09.01.2021 eingeladen. Vermutlich wird er nicht erscheinen, eine Antwort habe ich bislang nicht erhalten.

Damit ihr wisst, welche Fragen mich und viele Bürger im Landkreis umtreiben, veröffentliche ich hier die Fragen und erbitte erneut bei Dr. Haberer eine Antwort.

Hier meine Fragen:

  1. Können PCR-Tests ohne weitere klinische Untersuchungen durch einen Arztes eine Infektion nachweisen? Falls nein, wie stellen Sie dann Infektionen nach den Anforderungen des InfSchG fest?
  2. Welche PCR-Tests werden im Landkreis eingesetzt? Welche Gene werden getestet (E, N und / oder R)? Welcher maximaler ct-Wert wird als positives Ergebnis gewertet? Werden immer Kontrolltests durchgeführt? Werden den Betroffenen die Laborwerte mit dem Ergebnis mitgeteilt?
  3. Werden vor einem PCR-Test die Patienten darüber aufgeklärt, dass es sich um einen invasiven Eingriff handelt und dass sie deshalb keine Testpflicht haben? Wird vor dem Eingriff eine datenschutzrechtliche Aufklärung durchgeführt und wie ist sichergestellt, dass die entnommenen Proben vernichtet und nicht zum Beispiel für das „Human Genom Project“ verwendet werden?
  4. Gehen symptomlose Kontaktpersonen I in die Berechnung der Inzidenzwerte ein? Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Ergebnisse der neuesten Wuhan-Studie mit 10 Mio. Teilnehmern (https://www.nature.com/articles/s41467-020-19802-w), nach der symptomlose Menschen für das Infektionsgeschehen praktisch keine relevante Bedeutung haben?
  5. Ergehen alle Quarantäne-Anordnungen zeitnah, schriftlich und unter Information über die Rechtsbehelfe für Betroffene? Wenn nein, warum nicht und wie erfolgt dann die Information der Betroffenen? Sind solche Quarantäne-Anordnungen überhaupt rechtlich bindend und wenn nein, wird dadurch nicht die Gefahr der Pandemie erhöht?
  6. Wie stehen Sie zu der Aussage, der PCR-Test könne kreuzsensitiv u.a. auf Influenza-A und -B reagieren und dies erkläre, warum mit Erscheinen von Corona praktische keine Grippe-Erkrankungen mehr festgestellt werden?
  7. Wie erklären Sie sich, dass in diesem Jahr die Rhinoviren so stark auftreten (siehe RKI-Sentinel)? Könnte diese eine Folge der breiten Anwendung von Masken (Schmierinfektion) sein? Ist das ein Grund zur Beunruhigung?
  8. Wie ist die Belegung der Krankenhäuser und Intensivstationen im Kreis im Zeitablauf des Jahres 2020? Wie unterscheidet sich diese von der schweren Grippesaison 2017 / 2018?
  9. Wie stehen Sie zur Aussage des IQM (Institut für Qualität in der Medizin, https://www.initiative-qualitaetsmedizin.de/covid-19-pandemie), die in ihrem letzten Report darauf hinwiesen, dass sowohl die Zahl der schweren respiratorischen Erkrankungen und auch der Beatmungen 2020 bis Ende November sich nicht wesentlich von 2019 unterscheiden? Ist dies auch im Landkreis so? Wie hat sich dies Ihrer Meinung nach bis Ende 2020 weiterentwickelt? Wie kann dies sein, wenn eine neue angeblich höchst gefährliche, höchst ansteckende und potentiell tödliche Krankheit NEU auftritt, dass dies in wesentlichen Parametern als Zunahme praktisch nicht sichtbar ist?
  10. Wie beurteilen Sie die Sicherheitslage bei den nun zur Anwendung kommenden Impfstoffen? Wie werden unerwünschte Nebenwirkungen im Landkreis erfasst und wann würde ggf. seitens der Gesundheitsbehörden interveniert? Wie ist der aktuelle Stand der Impfverabreichungen?
  11. Gemäß einem Bericht in der NNP hat die Firma ABID u.a. die Mitarbeiter Ihrer Behörde mit Gutscheinen für ihren Einsatz belohnt. Warum muss dies ein privates Unternehmen des Gesundheitssektors tun und warum erfolgt dies nicht durch den Dienstherrn? Warum haben die Mitarbeiter Ihrer Behörde keinen steuerfreien Corona-Bonus erhalten? Falls doch, in welcher Höhe? Wie ist sichergestellt, dass die Annahmegrenzen von Schenkungen für öffentliche Bedienstete in einem solchen Fall privater Zuwendungen eingehalten werden und nicht die Arbeit der Behörde beeinflussen?
  12. Wann ist damit zu rechnen, dass Aufnahmeverbote in Pflegeheimen aufgehoben werden und wie stellen Sie die fachgerechte Versorgung pflegebedürftiger Menschen sicher, die aufgrund behördlicher Anordnungen nicht ihren dringend notwendigen Pflegeplatz beziehen können? Wie viele Heime sind in dieser Weise im Landkreis derzeit eingeschränkt? Wie ist im Landkreis sichergestellt, dass mindestens ein Angehöriger die Chance hat, einen sterbenden Menschen persönlich zu begleiten?

Mal sehen, wie es in dieser Angelegenheit weitergeht. Die Fragen werden wohl dann Teil meiner Klage gegen die Verordnung werden.

Coronamaßnahmen, Kreis Limburg-Weilburg, Gesundheitssystem, Gesundheitsamt, Dr. Willibald Haberer

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