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Fragen an Herrn Köberle, dringend

Ab Montag sollen wir ja an die Corona-Leine gelegt werden. Max. 15km dürfen wir uns bewegen. So will es zumindest die hessische Landesregierung. Das wirft gerade für uns Limburger in der Grenzregion zu RLP interessante Fragen auf, die der Landrat des Landkreis Limburg-Weilburg, Herr Michael Köberle, sicher vor seiner Verordnungsfassung klärt. Wäre schon eine Blamage, als einziger Landrat in Deutschland so einen Unsinn zu verordnen.

Hier meine Fragen:

  1. Wenn ich von LM nach Westen nach RLP fahre, muss dann die Polizei in RLP die Verordnung von Limburg kennen und umsetzen oder darf ich nach Westen unbegrenzt fahren?
  2. Wie ist es grundsätzlich, wenn ich binnen 15km die Grenzen des Landkreises bzw. Hessens verlassen kann? Bin ich dann (Vogel-)frei oder kennt ganz Deutschland die Coronalage von Limburg?
  3. Darf ein Diezer, der über Limburg nach Weilburg will, mehr als 15km im Landkreis fahren? Wenn ja, was ist die infektiologische Begründung dafür, dass ein Diezer das darf ein Limburger nicht? Wie rechtfertigen Sie die Ungleichbehandlung?
  4. Wie erklären Sie einem Bürger aus Würges, dass er seinen besten Freund aus Mengerskirchen nicht mehr treffen darf, nicht mal auf halber Strecke? Wie kann eine solche Härte erklärt werden?
  5. Vor allem: wie wollen Sie das eigentlich kontrollieren? Hat die Polizei solche Kapazitäten frei und gibt es keine schwereren Delikte?

Ich bin gespannt auf die Antwort bzw. Wie die Verordnung rechtsgültig gefasst werden wird.

Warum kommt mir jetzt eigentlich gerade die Geschichte vom Freistaat Flaschenhals in den Sinn? Das hat schon irgendwie eine Parallele. 😂

Coronamaßnahmen, Verordnungen, Kreis Limburg-Weilburg, Rechtliches, Michael Köberle

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