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Save the date!

Nach einer sehr langen Wartezeit soll ich nun endlich "meinen Prozess" vor dem Amtsgericht Limburg bekommen. Drei Verhandlungstage sind angesetzt. Was mir vorgeworfen wird, wann die Verhandlung stattfindet und warum das ein Ereignis ist, auf das ich mit Zuversicht blicke, erfahrt ihr hier im folgenden Beitrag. Ich möchte euch aber auch um eure Unterstützung, sei es durch gute Wünsche oder auch durch eure persönliche Anwesenheit an den Verhandlungstagen, bitten.

Im Januar findet der nunmehr vierte (!) Anlauf statt, mir den Prozess zu machen. Ich gehe aber davon aus, dass es dieses Mal endlich klappen wird. Krankheiten, ein Wechsel im Vorsitz und die anscheinende Überlastung des Justizapparates haben dazu geführt, dass ich seit rund zwei Jahren auf diese erstinstanzliche Verhandlung der gegen mich erhobenen Vorwürfe warte.

Drei Verhandlungstage sind am Amtsgericht Limburg eingeplant: 17.01.2024, 24.01.2024 und der 31.01.2024, jeweils ab 9 Uhr

Verhandlungsort ist das Amtsgericht Limburg, Schiede 14, im Saal A129. (Achtung: Neuer Saal im Gebäude des Landgerichts)

Ein echter "Mammutprozeß" der hier verhandelt wird. Chef-Ankläger ist kein geringerer als Oberstaatsanwalt Dominik Mies, der zum Beispiel die Ermittlungen bei dem Attentat von Hanau leitete und später auch den Vater des Täters anklagte. Die Tatvorwürfe gegen mich wiegen in den Augen der Staatsgewalt nämlich sehr, sehr schwer...

Angeblich soll ich ...

  • ... zu wenige Ordner auf unserer Kundgebung "Für die Kinder" am 07.03.2021 auf dem Limburger Neumarkt eingesetzt haben -> Strafbefehl 1 über 30 Tagessätze á 50 Euro
  • ... mit Freunden auf dem Limburger Weihnachtsmarkt am 29.11.2021 Karussell gefahren sein und durch das "vorsätzliche und geplante" Abspielen der bekannten Pippi Langstrumpf-Melodie eine unangemeldete Versammlung als Versammlungsleiter durchgeführt haben -> Strafbefehl 2 über 30 Tagessätze á 50 Euro
  • ... auf einer Kundgebung in Bad Camberg am 14.02.2022 im Rahmen einer Rede die Bürgermeister von Limburg (Dr. Hahn) und Bad Camberg (Hr. Vogel) mit zwei Worten (wovon eines "feige" lautete) beleidigt haben -> Strafbefehl 3 über 30 Tagessätze á 50 Euro

Zu den einzelnen Vorwürfen will ich hier und jetzt noch nicht mehr "verraten". Summasummarum geht es also um eine Gesamtstrafe von 90 Tagessätzen, was haarscharf an der Grenze zur Vorstrafe liegt. Also keine Bagatelle.

Wie gesagt ist dies bereits der vierte (!) Anlauf, den die Justiz nimmt. Zweimal hat das Gericht krankheitsbedingt abgesagt, aber einmal - nämlich am 11.08.2022 - wurde bereits der Vorwurf der Beleidigung anverhandelt (die NNP berichtete). Damals fand die Verhandlung im Großen Saal des Landgerichts statt, genau dort wo sonst die Fälle der ganz schweren Jungs und Mörder eben auch verhandelt werden.

Doppelte Sicherheitskontrollen und ein Heer an bewaffneten Polizisten waren aufgeboten, die Verhandlung und die anderen vor mir oder mich vor den anderen zu schützen. Bemerkenswert an diesem Tag war auch, dass es einiges an Überzeugungskraft meines Anwaltes bedurfte, dass ich im Gerichtssaal Wasser am Platz haben durfte - es waren ja nur 30 Grad Außentemperatur und Lauterbachs Hitzetod-Warnungen waren offenbar noch nicht bis zur Limburger Justiz durchgedrungen.

Es gab aber auch noch weiteres Bemerkenswertes von diesem Tag zu berichten. So wurde ich beim Eintreffen vor dem Landgericht durch eine FFH-Meldung in den 8.30 Uhr Nachrichten darüber unterrichtet, dass "heute in Limburg ein Querdenker vor Gericht steht". Und etwas später, nach der zweiten Sicherheitsschleuse, begrüßte mich ein Reporter von der Bild, um mit mir ein Interview zu führen. Erstaunlich, dass solche überregionalen Medien so großes Interesse an diesem Fall entwickeln. Kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft umfassend die Presse vorab informierte? FFH jedenfalls stellte die Sicht der Staatsanwaltschaft schon vor Verhandlungsbeginn ausgiebig auf ihrer Webseite vor.

Interessant ist was man in diesem Zusammenhang in Nr. 23 der Richtlinien für Straf- und Bussgeldsachen (RiStBV) zu lesen bekommt:

Zusammenarbeit mit Presse und Rundfunk

(1) Bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit ist mit Presse, Hörfunk und Fernsehen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Aufgaben und ihrer Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung zusammenzuarbeiten. Diese Unterrichtung darf weder den Untersuchungszweck gefährden noch dem Ergebnis der Hauptverhandlung vorgreifen; der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren darf nicht beeinträchtigt werden. Auch ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Interesse der Öffentlichkeit an einer vollständigen Berichterstattung gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Beschuldigten oder anderer Beteiligter, insbesondere auch des Verletzten, überwiegt. Eine unnötige Bloßstellung dieser Person ist zu vermeiden. Dem allgemeinen Informationsinteresse der Öffentlichkeit wird in der Regel ohne Namensnennung entsprochen werden können. Auf Nummer 129 Absatz 1 und Nummer 219 Absatz 1 wird hingewiesen. Die entsprechenden Verwaltungsvorschriften der Länder sind zu beachten (vgl. auch Anlage B).

Wer die Berichterstattung in dieser Sache verfolgt hat (u.a. in gänzlich anderem Kontext hier), der weiß, dass diese Grundsätze in meinem Fall wohl kaum zur Anwendung gekommen sein können.

Wenn jedoch Oberstaatsanwalt Dominik Mies so sehr an der Öffentlichkeit gelegen ist, dann soll dieser Beitrag von mir dazu beitragen, dass ihr diesen wichtigen Menschen etwas näher kennenlernt und somit etwas von beiden Seiten zur Sache im Vorfeld der Verhandlung zu hören bekommt.  "Audiatur et altera pars".

"Die Staatsanwaltschaft ist die objektivste Behörde der Welt", sagen Rechtsgelehrte. Warum? Weil sie von Gesetzeswegen verpflichtet ist, in beide Richtungen zu ermitteln und nicht nur Belastendes, sondern auch Entlastendes zu ermitteln und in ihren Strafanträgen zu berücksichtigen. Wenn man die Ermittlungsakten studiert und die Strafbefehle liest, dann findet man dort nichts, keinen einzigen Satz, der auf meine bisherigen Einlassungen Bezug nimmt, meine entlastenden Argumente würdigt oder entkräftet, oder im Strafbefehl erkennen lässt, dass man aus einer gewissen, beide Seiten abwägenden Warte die Strafanträge gestellt hätte.

Meines Erachtens nach könnte dies bereits schon ein Grund sein, einen Antrag auf Nicht-Verlesung der Anklage zu stellen, denn wenn die Staatsanwaltschaft schon mutmaßlich einseitig (voreingenommen?) ermittelt, ist für mich fraglich, ob ich überhaupt ein faires Verfahren erwarten kann. Aber an einem solchen Antrag ist mir gar nicht gelegen. Ich will diese Verhandlung. Ich will, dass diese "Fälle" verhandelt werden!

Der Oberstaatsanwalt bearbeitet wirklich harte Straffälle, so auch im Jahr 2022 den Fall einer Mutter, die unter Mordanklage gestellt wurde, weil sie für den Tod ihres damals 4-jährigen Jungen verantwortlich sein sollte (auch hier). 2020 bewirkte Mies bereits eine Verurteilung einer weiteren Tatbeteiligten, welche später vom Bundesgerichtshof allerdings aufgehoben und zurückverwiesen wurde.

2022 erfolgte dann für Mies unerwartet ein Freispruch der ebenfalls von ihm angeklagten Mutter des Jungen. Richterin und Verteidigerin erhoben in diesem Verfahren schwere Vorwürfe gegen den Oberstaatsanwalt. So warf ihm die Verteidigerin der Mutter "überbordenden Ermittlungseifer", "wilde Thesen" und "schlichte Unterstellungen" vor. Nach ihren Worten habe Mies "Tatsachen weggelassen". Die Staatsanwaltschaft habe keine stichhaltigen Beweise vorgelegt, das Verfahren sei für ihre Mandantin eine Tragödie.

In dem Artikel der Welt wird weiter berichtet, wie Richterin Wetzels den Staatsanwalt Mies heftig kritisierte. Er hätte auch weiter "gekämpft als sei nichts geschehen", als sich der dringende Tatverdacht bereits verflüchtigte. Seine Behörde hätte Einfluss auf Journalisten genommen, die "sich instrumentalisieren ließen" und anschließend "unreflektiert berichteten". Zudem sei von Mies' Behörde ein Antrag "unter Mißachtung der gesetzlichen Vorgaben" gestellt worden.

Weiter wird die Richterin wie folgt zitiert (Hervorhebungen durch den Autor):

„Der Grundsatz ,im Zweifel für den Angeklagten’ gilt auch für die Staatsanwaltschaft“, erklärte ihm die Richterin seinen Beruf. Sie habe objektiv und unvoreingenommen zu sein. „Sie müssen sich von der Anklageschrift lösen, wenn die Beweisaufnahme etwas anderes ergibt“, belehrte ihn Wetzel. Diesem Grundsatz sei die Staatsanwaltschaft nicht nachgekommen – deutlicher kann eine öffentliche Kritik an einer Staatsanwaltschaft, die sich selbst gern als „objektivste Behörde der Welt“ sieht, kaum ausfallen.

Und weiter heißt es dann sogar:

Die rhetorischen Ohrfeigen krönte sie mit der Bemerkung, dass die Fehlleistungen der Staatsanwalt insgesamt „historisch“ waren. „Das schadet uns, dem Gericht und dem Rechtsstaat“, donnerte die Vorsitzende.

Ich kann mich leider des Eindrucks nicht erwehren, dass mir das eine oder andere bereits jetzt schon bekannt vorkommt. Und dennoch glaube ich unerschütterlich an ein faires Verfahren und setze volles Vertrauen in meine mir zugeteilte Richterin.

Aber vor allem habe ich volles Vertrauen in Gott. Denn auf den kommt es "auf hoher See und vor Gericht" letztlich wirklich an.

 

Nachtrag 20.12.2023, 20.45 Uhr: Nur wenige Stunden nach meinem Beitrag hier kommt die Meldung über den Ticker, dass "mein" Oberstaatsanwalt Limburg verlässt und nach Frankfurt geht. Schade, ich hatte mich gerade an ihn gewöhnt. Alles Gute, Herr Mies, und immer schön nach beiden Seiten ermitteln.

"Oberstaatsanwalt Dominik Mies (46) verlässt zum Jahresende Limburg. Ab 2. Januar ist er hauptamtlicher Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Er werde die Ermittlungsarbeit vermissen, sagt Mies, der neben der Öffentlichkeitsarbeit der Limburger Behörde auch eine Abteilung für Kapitalverbrechen und politische Strafsachen leitete."

"Sein Umgang mit Pressevertretern sei stets „offen und aktiv“ gewesen" -> Ja, kann ich bestätigen.

"Dass dabei die Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben, die Unschuldsvermutung gilt und ein Verfahren zu keinem Zeitpunkt gefährdet werden darf, sei selbstverständlich."

Wunderbare Einstimmung auf die Verhandlung

Rechtliches, Limburg, Staatsanwaltschaft Limburg, Amtsgericht Limburg, Oberstaatsanwalt Dominik Mies

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