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Der Fall Dr. Heidi Göldner

Am 21.08.2024 steht die Braunfelser Medizinerin Dr. Heidi Göldner vor dem ärztlichen Berufsgericht. Ihr wird von der Ärztekammer vorgeworfen, sie habe während der Corona-Zeit Falschinformationen über die sog. Impfung verbreitet. Fakt ist, Dr. Göldner hat in ihrem Umfeld nach Impfstart erhebliche Nachteile für Menschen festgestellt und in ihrer Praxis durch einen entsprechenden Aushang darauf aufmerksam gemacht. Inzwischen sind sowohl erhebliche Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der "Gen-Behandlung" bekannt geworden, ebenso wie erhebliche Versäumnisse der Aufsichtsbehörden sowohl im Zulassungsverfahren als auch in der post-Markting-Beobachtung. Dennoch hält die Ärztekammer an ihrem Vorwurf fest. Viele Unterstützer von Dr. Göldner fanden sich am 17.08.2024 in Wetzlar sowie am Verhandlungstag in Gießen vor dem Verwaltungsgericht zur Unterstützung ein.

Zwei Ärzte - zwei Meinungen - aber nicht gleiches Recht

Erinnern Sie sich: der "Arzt" und aktuelle Noch-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach macht eifrig Werbung für die sog. Impfung und behauptete in TV und auf sozialen Medien, die Corona-Impfstoffe seinen "nebenwirkungsfrei" oder "nahezu nebenwirkunsgfrei". Eine handfeste Lüge, den Lauterbach behauptete diese kruden Thesen wider besseren Wissens. Seine Aussage blieb jedoch straffrei, da ihm die Staatsanwaltschaft ein Recht auf freie Meinungsäußerung zubilligte.

Dr. Göldner dagegen warnte ihre Patienten zutreffenderweise vor möglichen Nebenwirkungen. Die Ärztekammer billigt ihr kein Recht auf "freie Meinungsäußerung" zu sondern sieht in dem entsprechenden Warnhinweis, welchen Dr. Göldner in ihrer Praxis aushing, einen Verstoß gegen die Berufsordnung. Unseren Recherchen nach stehen Verstöße gegen §2 der Berufsordnung und §22 Heilberufegesetz im Zentrum der heute begonnenen berufsrechtlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Gießen.

Ärztliche Berufspflichten

Die Ärztekammer wirft Dr. Goldner also einen Verstoß gegen die Berufspflichten vor. Doch was steht in den entsprechenden Paragrafen eigentlich?

§2 Berufsordnung für Ärzte und Ärztinnen in Hessen

In Absatz 1 heißt es: "Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Sie dürfen keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit ihren Aufgaben nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können."

Und in Absatz 4 weiter: "Ärztinnen und Ärzte dürfen hinsichtlich ihrer ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von Nichtärzten entgegennehmen."

Tja, aber genau das haben sich Politiker und der Möchtegern-"Arzt" Lauterbach sowie der Bankkaufmann Jens Spahn sich angemaßt. Dr. Göldner handelte wohl eher vorbildlich, wenn sie auf Impfnebenwirkungen hinwies.

§6 Berufsordnung für Ärzte und Ärztinnen in Hessen

Denn wie steht in diesem Paragrafen: "Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, die ihnen aus ihrer ärztlichen Behandlungstätigkeit bekannt werdenden unerwünschten Wirkungen von Arzneimitteln der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und bei Medizinprodukten auftretende Vorkommnisse der zuständigen Behörde mitzuteilen"

Ach so, Patienten sind ja nicht die Behörde... Aber was will man tun, wenn das für die Impfstoffsicherheit zuständige Paul-Ehrlich-Institut nachweislich seinen Aufgaben nicht nachkommt, wie der Datenanalyst Tom Lausen durch entsprechende Informationsanfragen in Erfahrung bringen konnte?!

In jedem hat Dr. Göldner sich bemüht, ihrer Aufklärungspflicht gem. §8 der berufsordnung nachzukommen. Sie wusste, dass sie einerseits genug, andererseis zu wenig wusste, um die als Impfung getarnte Genbehandlung ihren Patienten empfehlen zu können. Wir würden Wetten darauf annehmen, dass selbst heute noch viele Ärzte keine ordungsgemäßen Aufklärungsgespräche leisten könnten, da die offizielle Informationslage weit hinter den tatsächlichen Erkenntnissen über diese gefährlichen Produkte hinterher hinkt.

Gewissensfrage

Dr. Göldner ist ihrem Gewissen gefolgt und hat sich nicht zu einer Therapie bzw. einem Medikament nötigen lassen, dessen Verwendung sie nicht verantworten konnte.

Auf unsere entsprechende Frage auf der heutigen Kundgebung bestätigte uns der sachverständige Tom Lausen, dass aufgrund des mangelhaften Wissens und der fehlenden Sicherheitsprüfungen durch das PEI kein Arzt ein vollstöndige und wahrheitsgemäße Impfaufklärung leisten konnte. Alle Ärzte hätten sich besser an Dr. Göldner ein Beispiel genommen und ihre Patienten über den experimentellen Charakter der Impfung, die Nebenwirkungen sowie die Probleme in der Überwachung der Impfstoffsicherheit aufgeklärt. Allerdings hatte man diese - wohl bewusst - genau hierüber im Unklaren gelassen.

Vielmehr muss u.E. die Frage gestellt werden, ob nicht die Ä'rztekammer sich ihrerseits Pflichtveräumnissen schuldig gemacht hat. Statt Berufskolleginnen zu verfolgen, wäre ein Blick in den Spiegel eine angemessenere Reaktion.

Doch stattdessen fordert die Kammer eine Strafe von 5.000 Euro für die mutige Ärztin. Nach "kurzem" Prozess entscheidet das Gericht auf eine Strafe von 2.500 Euro. Wofür? Wir wissen es nicht.

Ausschnitte von der Solidaritätskundgebung am 21.08.2024 in Gießen

Solidaritätskundgebung am 17.08.2024 in Wetzlar

Bildergallerie

Coronamaßnahmen, Impfung, Rechtliches, Impfstoffsicherheit, Tom Lausen, Heidi Göldner