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Bürger-Transparenz

Mit diesem Artikel möchten wir einen kleinen Einblick in die Informationskanäle für die Bürger in der Stadt Limburg und im Landkreis Limburg-Weilburg geben. Wo kann man sich informieren, wo muss man sich informieren und welche Rechte hat der Bürger?

Stadt Limburg

Erste Anlaufstelle für viele ist die Homepage der Stadt Limburg unter https://www.limburg.de

Auf dieser Webseite finden sich eine Vielzahl an Informationen. So finden sich zum Beispiel in der Rubrik "Rathaus & Leben" Links zu den einzelnen Abteilungen der Stadt Limburg, die aktuelle Ausgabe der "Domstadt", umgangssprachlich auch "Amtsblatt" genannt, oder aktuelle Nachrichten. Unter "Onlinedienste" finden sich Links zu Vorgängen, die der Bürger online anstoßen kann. Die Liste ist noch überschaubar und zeigt, dass es noch reichlich Möglichkeiten der Verwaltungsdigitalisierung gibt.

Weitere Rubriken betreffen den Tourismus, die Wirtschaft und die Mobilität, die in Limburg (u.a. LahnStar) eine besondere Aufmerksamkeit genießt.

Ratsinformationssystem

Aber auch über die Vorgänge im Stadtrat und den weiteren Gremien der Stadt kann sich der Bürger auf dem Laufenden halten, wenngleich dieses Vorhaben aufgrund der schieren Fülle der Informationen gar nicht so einfach ist.  Der Schlüssel dazu lautet "Rats- und Bürger-Informationssystem". Dort kann man einsehen, wer aktuell in welchen Gremien sitzt, welche Sitzungen wann anstehen sowie die dazugehörigen Tagesordnungen, Anlagen und (nach Abschluss) auch die Protokolle. Letztere sind jedoch meist sehr knapp gehalten und dokumentieren in der Regel die Anwesenheiten und Beschlusslagen, und nicht die Diskussionsverläufe. Letzteres wäre gerade für die Bürger als Zaungäste interessant. Hier sind die Bürger auf externe Berichterstatter angewiesen, da die Fraktionen selbst sehr spärlich kommunizieren.

Wissen ist in diesem System Holschuld. Es gibt leider keine Möglichkeit, sich auf einen Informationsverteiler eintragen zu lassen, um so automatisch zum Beispiel über Sitzungen etc. informiert zu werden. Dies dürfte bei den Gremienmitgliedern mutmaßlich anders sein. Vielleicht ist es eine Anregung für die Stadtpolitik, einmal darüber nachzudenken, auch den Bürgern eine Login-Möglichkeit einzuräumen, damit diese sich ihren Informationsbedarf ebenfalls automatisiert stillen lassen können.

Öffentliche Bekanntmachungen

Rechtlich von großer Bedeutung sind sog. "Öffentliche Bekanntmachungen". Denn diese lösen unter Umständen Widerspruchsfristen aus oder erlauben den zeitlich begrenzten Zugang zu Informationen. Hier zeigt unsere Recherche, dass die Veröffentlichungspflichten der Stadt Limburg in der Hauptsatzung geregelt sind. Nur wenige Bürger dürften wissen, dass der einzige rechtlich verbindliche Ort, an dem die Stadt Limburg öffentliche Bekanntmachungen zu tätigen hat, die "Nassauische Neue Presse" ist.

Die "Verordnung über öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden und Landkreise (GemLKrBekV He)" bestimmt, dass Gemeinden ihre Veröffentlichungen in einer Zeitung vornehmen müssen. Nun stellt sich die Frage, wer die NNP denn überhaupt noch liest. Denn in der Wikipedia ist nachzulesen, dass die Auflage in den letzten 10 Jahren um durchschnittlich 6,8% pro Jahr gesunken ist. Auf Papier gedruckte Zeitungen kommen mehr und mehr aus der Mode. Von 2000 bis 2023 sank die verkaufte Auflage von mehr als 26.000 auf aktuell knapp 10.000 Exemplare. Seit 1998 beträgt das MInus bei der NNP mehr als 60%!

Und das Online-Angebot der NNP ist kein wirklicher Ersatz. Das Online-Angebot der NNP empfinden wir als unübersichtlich. Man wird auf ein Portal "mittelhessen.de" weitergeleitet. Dort findet man jedoch keine Rubrik für "Öffentliche Bekanntmachungen". Auch auf Facebook dem Medium zu folgen, erlaubt nicht den sicheren Zugang zu "Öffentlichen Bekanntmachungen", da man dort - vor allem als kritischer Bürger - auch schon mal blockiert wird und so den Informationszugang verliert.

Wie unsere Anfrage bei der Stadt Limburg ergab, wird zwar immer wieder einmal darüber diskutiert, ob diese Regelung noch zeitgemäß ist, man entschied sich jedoch bislang "aus Kostengründen" dafür, es bei der NNP zu belassen. Die NNP ist dabei wohl keineswegs "billig", sondern man sieht bei der Stadt Limburg keine Alternative zur "Zeitung NNP" - und weitere Medien würden zusätzliche Kosten verursachen.

Für uns stellt sich die Frage, warum die an jeden Haushalt verteilte "Domstadt", die ohnehin Kosten für die Stadt Limburg verursacht, nicht als offizielle Zeitung, als "Amtsblatt", in die Satzung aufgenommen werden kann. Vielleicht mag sich ja eine der im Stadtrat vertretenen Fraktionen einmal mit der Frage beschäftigen?

Auch wäre wie gesagt wünschenswert, wenn es klar definierte "Orte" gäbe, wo die Informationen im Web der Stadt Limburg abgelegt werden, so dass sich Interessierte beispielsweise durch RSS-Feeds einen eigenen "Newsticker" bauen könnten.

Informationsfreiheitsgesetz

Eine weitere Möglichkeit für Bürger sich zu informieren sind Anfragen an die Behörden nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Grundsätzlich verpflichtet das "Hessische Datenschutz und Informationsgesetz (HDSIG)" die Behörden, hierzu zählen u.a. auch Körperschaften des Öffentlichen Rechts, Anfragen von Bürgern nach Informationen in einer bestimmten Frist zu beantworten. Unmittelbar gilt dieses Gesetz jedoch nur für die Landesbehörden. Für Gemeinden und Landkreise und deren Vereinigungen gilt dies nur, sofern dies durch Satzung ausdrücklich bestimmt ist.

Leider ist dies in Limburg nicht der Fall. Gerne hätten wir von der Stadt Limburg zum Beispiel gewusst, wie viele Corona-Bußgelder - v.a. durch Maskenverstöße im Freien - die Stadt eingenommen hat. Einen Auskunftsanspruch hat der Bürger jedoch nicht - und freiwillig will Bürgermeister Dr. Marius Hahn diese Informationen auch nicht herausgeben.

Verständlich also, dass es derzeit keine Bestrebungen gibt, die eigene Satzung diesbezüglich zu ändern. Ob eine Fraktion des Stadtrates sich die Informationsfreiheit der Bürger auf Ihre Fahnen schreibt? Wir wagen es kaum zu hoffen.

Landkreis Limburg-Weilburg

Auch für den Landkreis haben wir versucht, die entsprechenden Informationen zu recherchieren. Der Landkreis verfügt über eine Webseite mit zahlreichen Informationen rund um den Landkreis. Die Hauptrubriken ähneln denen der Stadt Limburg. Die Anordnung der einzelnen Menüpunkte in Form von Kacheln wirkt modern, ist aber teilweise auch unübersichtlich. Die Webseite erfordert ein wenig "Übung".

Parlamentsinformationssystem

Auch der Landkreis verfügt über ein Gremienportal, welches es erlaubt, sich sowohl über die Besetzung von Gremien, die anstehenden Termine als auch die Sitzungsunterlagen (Tagesordnungen, Anlagen und Beschlussprotokolle) zu informieren. Leider bietet auch dieses Portal keine Möglichkeit, sich automatisiert zu informieren.

Öffentliche Bekanntmachungen

Wie bei der Stadt Limburg so sind auch im Landkreis die Pflichtveröffentlichungs-Orte für "Öffentliche Bekanntmachungen" in der Hauptsatzung geregelt. Dort liest man, dass der Kreis in drei Zeitungen veröffentlichen muss: der NNP, dem Weilburger Tageblatt sowie dem Nassauischen Tageblatt. Letzteres konnten wir nicht ausfindig machen. Hier stellt sich die Frage, ob und wann die Satzung bereinigt wird.

Auch beim Landkreis fehlen alternative Medien oder verbindliche Online-Abruforte. Die beiden genannten Zeitungen haben als Print-Versionen mit sinkenden Auflagen zu kämpfen. Und die Einschränkungen im Online-Zugang, den wir obenstehend geschildert haben, gilt für das Weilburger Tageblatt wie für die NNP.

Ob und was der Landkreis an dieser Regelung zu ändern beabsichtigt konnten wir leider nicht in Erfahrung bringen. Wie bereits von uns des Öfteren erwähnt, weigert sich der Landkreis seinen presserechtlichen Auskunftspflichten unserem Medium gegenüber nachzukommen.

Informationsfreiheitsgesetz

Gerne hätten wir deshalb auch vom Landkreis gewusst, ob er sich und seine untergeordneten Behörden durch Satzung zur Auskunft gegenüber den Bürgern nach dem Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet hat. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass beispielsweise das Gesundheitsamt des Landkreises während der "Corona-Pandemie" durchaus Informationen bereitgestellt hat und Anfragen ausreichend und zeitnah beantwortet hat. Was wir nicht wissen, ob das Amt dazu verpflichtet war. Eine entsprechende Satzung des Landkreises konnten wir nicht finden.

Im Nachbar-Landkreis "Lahn-Dill" gibt es eine solche Satzung zur "Regelung des Zugangs zu amtlichen Informationen". Gleiches wünscht man sich auch für unseren Landkreis, sofern noch nicht geschehen. Auch hier also ein klarer Wunsch an die Fraktionen des Kreistags für die Bürger aktiv zu werden!

Denn die Presse kann diese Lücke in der Bürger-Transparenz nicht schließen, wenn ein Landrat sich u.E. über Recht und Gesetz stellt und Informationsanfragen der Presse nach Belieben ignoriert.

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