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Gastbeitrag: Zum Weimar-Urteil

Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21 in einer Kindswohlentscheidung nach § 1666 BGB. Man staunt, welche juristische Einstiegsmöglichkeiten es im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen alles gibt.

Unabhängig vom Ergebnis (der Beschluss gefällt mir und ist in meinem Sinne), die Hauptsache-Entscheidung steht noch aus, da sind auch Rechtsmittel möglich, kann man neidlos von einer juristischer Glanzleistung über 178 Seiten sprechen. Das ist schon was für juristische Triebtäter. Niemand kann einwenden, der Beschluss sei nicht hinreichend und ordentlich begründet. Die Fragestellung ist fast perfekt, man hätte noch der Frage der durchschnittlichen Lebenserwartung und des durchschnittlichen Alters der Coronatoten nachgehen können. Andere Gerichte wollen bei vorläufigem Rechtsschutz nur summarisch prüfen, und drücken sich um die schon mögliche Sachverhaltsermittlung. Das Amtsgericht Weimar hat schon jetzt ordentlich geprüft.

Tacitus hatte schon erkannt: der schlechteste Staat hat die meisten Gesetze.

Die aktuelle Bestrebung auf Bundesebene, die Maßnahmen gesetzlich zu regeln, hat die Nebenwirkung, dass dagegen nur noch mit der Verfassungsbeschwerde oder unter Ausschöpfung des Rechtswegs über die Instanzgerichte mit möglichen Richtervorlagen von diesen Gerichten ans Bundesverfassungsgericht oder am Ende des Verfahrens mit der Verfassungsbeschwerde vorgegangen werden kann. Im Gegensatz bei den Verordnungen können die Instanzgerichte keine gesetzlichen Regelungen für verfassungswidrig erklären. Das können nur das Bundesverfassungsgericht und die Landesverfassungsgerichte. Die durchschnittliche Erfolgsrate beim Bundesverfassungsgericht liegt bei 2,4 % (Tiefststand 1995 bei 0,12 %). Von funktionierenden Medien hätte man einen Hinweis auf diese Nebenwirkung erwarten können. Man muss sogar annehmen, dass dies der eigentliche Zweck des Unternehmens einer bundesgesetzlichen Regelung ist. Der Ex-Richterbund-Chef Jens Gnisa, Amtsgerichtsdirektor des Amtsgerichts Bielefeld, ist laut FNP vom 12.4.2021 "fassungslos" und empört über die Pläne, das Infektionsschutzgesetz zu verschärfen.

Kinder, Grundrechte, Rechtliches

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