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Beschuldigter 2. Klasse?!

Im Laufe des Monats beginnt der Prozess gegen einen Jugendlichen aus dem Landkreis Limburg-Weilburg. Diesem wird die Vorbereitung einer Gewalttat, u.a. aus "Gesinnungsmotiven", vorgeworfen. Im November 2023 wurde sein Elternhaus gestürmt und der Jugendliche in Untersuchungshaft genommen. Wir haben an dieser Stelle bereits mehrfach über diesen Fall berichtet, auch weil der Journalist Mika Beuster in u.E. infamer Weise versucht hat, den Autor dieses Artikels sowie die "Querdenker" (Corona-Maßnahmenkritiker) im Allgemeinen für die Radikalisierung des Jugendlichen verantwortlich zu machen.

Im Laufe dieses Monats beginnt der Prozess gegen den Angeklagten, allerdings aufgrund von Jugendstrafrecht unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Bislang bemühen sich Staatsanwaltschaft und Gericht dennoch darum, dass ihre Sicht der Dinge exklusiv bekannt wird. Unserer Redaktion wurde der Vorwurf bekannt, dass einzelne Informationen, welche Medienvertreter in ihren Statements preisgaben, nur direkt aus den Ermittlungsakten stammen können. Soviel zum Thema Vertraulichkeit und Schutz nach Jugendstrafrecht.

"Audiatur et altera pars"

Die Sicht des Angeklagten und die seiner Angehörigen sind bislang nicht in den Medienberichten dargestellt worden. Dabei gebe es einige Aspekte, die alleine schon aufgrund der öffenttlich bekannten Fakten diskussionswürdig sind:

  • Wieso wurde das Wohnhaus morgens um 6 Uhr durch eine SEK-Einheit im wahrsten Sinne des Wortes verwüstet? Presseberichten zufolge wurden sowohl die Haustüranlage als auch der Terassenzugang gewaltsam geöffnet ("gesprengt"). Es entstand erheblicher Sachschaden. Wieso hat man den Jugendlichen nicht bei seinem täglichen, regulären Weg zur Schule abgepasst? Immerhin wurde er über lange Zeiträume intensiv beschattet und die Kommunikation überwacht.
  • Mit welcher Strafandrohung wird der Jugendliche eigentlich bedroht, dass er nach bereits 10 Monate immer noch in U-Haft sitzt? Immerhin soll ja Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen bzw. beruft man sich beim Ausschluss der Öffentlichkeit auf entsprechendes Jugendstrafrecht.

    Nachtrag 17.09.2024 Hierzu haben wir von der Pressestelle des Landgerichts folgende Antwort erhalten: "Die dem Angeklagten vorgeworfenen Delikte bieten nach Erwachsenenrecht hinsichtlich der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat einen Strafrahmen von Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren, hinsichtlich des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen von Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. Im Falle der Anwendung des jugenstrafrechtlichen Sanktionenrechts stehen Erziehungsmaßregeln (Weisungen, Hilfe zur Erziehung), Zuchmittel (Verwarnung, Erteilung von Auflagen, Jugendarrest) und/oder ggf. Jugendstrafe zur Verfügung. Bei letzterer beträgt das Mindestmaß 6 Monate, das Höchstmaß 5 Jahre."

  • Was sind die Bedingungen der U-Haft des Angeklagten? Unter welchen Besuchs- und sonstigen Regelungen findet die U-Haft statt? In welcher Weise wird dem Angeklagten ermöglicht, sich (weiterzu)bilden bzw. Schulabschlüsse zu erlangen?

    Hierzu schreibt das Gericht: "Die Möglichkeiten des Besuchsempfangs, der Kommunikation und der Weiterbildung ergeben sich für Untersuchungshäftlinge im Allgemeinen aus den §§ 25 ff., 20 ff. des Hessischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes, bei jungen Untersuchungsgefangenen unter den ergänzenden Bestimmungen des §§ 43 ff. des Hessischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes. Diese Regelungen gelten im Speziellen auch für den Angeklagten."

  • Was sind heute noch die Haftgründe? Etwa Fluchtgefahr? Wie viele Mehrfach-Gewalttäter aus dem migrantischen Umfeld werden selbst nach zig Straftaten immer wieder "nach Hause" entlassen? Besteht bei diesen etwa keine Fluchtgefahr?

    Nachtrag 17.09.2024 Laut Auskunft des Landgerichte wurde als Haftgrund für die U-Haft "Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr" angenommen. Fluchtgefahr bei einem Jugendlichen mit festem Wohnsitz? Was soll noch verdunkelt werden können, wenn alle IT-Geräte und Waffen beschlagnahmt und ohnehin umfassend seit Monaten abgehört und überwacht wurde?

Es gäbe für freie Medien in diesem Fall einiges zu recherchieren, doch dies unterbleibt bislang. Mögen Journalisten nicht in den Verdacht geraten, sich womöglich auch entlastend für einen "Rechtsextremisten" einzusetzen? Es genügt unseren Lokalmedien stattdessen, die Version der Behörden entgegenzunehmen und zu verbreiten. Man kennt sich, man informiert sich, gerne auch direkt aus Akten?!

Nicht unschuldig? Aber auch nicht rechtlos!

Selbst wenn man annehmen kann, dass die Verhaftung nicht grundlos geschah und eine entsprechende "Gesinnung" vorliegt, so wäre doch auch anzuschauen, was diesen jungen Menschen an diesen Punkt geführt hat. Wie oft werden "Messerstechern", welche Leuten die Kehle aufschneiden und töten, schnell "Traumatisierungen" strafmildernd unterstellt. Inwieweit war der Tatverdächtige durch die Corona-Maßnahmen isoliert und traumatisiert? Hat er sich im Zuge pubertärer Entwicklungsbesonderheiten vielleicht in der Online-Welt den falschen Gruppen zugewendet? Welche Warnsignale lagen Eltern, Schule und Umfeld vor? Warum hat offensichtlich niemand rechtzeitig eingegriffen?

Wie denkt der Jugendliche heute über seine Taten?

Es geht nicht um Kleinreden oder Verharmlosen von möglicherweise geplanten Straftaten des Angeklagten. Aber auch dieser Mensch hat ein Anrecht darauf, dass man seine Seite hört. Bislang hat er sich über seine Verteidigung nur wenig geäußert. Wenn es dabei bleibt, dass man zum Abschluss nur "ein Statement des Gerichts" als Fazit zu hören bekommt, wäre dies unserer Meinung nach zu wenig.

Es wäre bei einem so hoch gehängten Verfahren, wo man diesem Jugendlichen offenbar zutraut, die bundesdeutsche Staatlichkeit aus den Angeln hebeln zu wollen, u.E. sehr wichtig, das Öffentlichkeit hergestellt wird. Leider ist dies nicht der Fall und man wünscht sich, dass die Verteidigung hier noch für die Öffentlichkeit auch ihre Sicht bzw. die des Angeklagten beisteuert. Man kann aber auch verstehen, wenn der Betroffene dies für sich (derzeit) nicht wünscht. Denn ein gerade einmal 19-jähriger Mensch sollte die Chance haben, sich noch eine Zukunft zu erarbeiten. Auch nach einem möglichen strafrechtlich relevanten Fehlverhalten.

Klar scheint jedoch für uns als Außenstehende schon jetzt zu sein, dass man den Beschuldigten aufgrund seiner "rechtsextremen Gesinnung" deutlich härter anpackt, als man mit Jugendlichen ansonsten umgeht, selbst wenn diese schwerste Gewalttaten verübt haben - und nicht"nur", wie der Beschuldigte, eine solche geplant haben soll.

Rechtliches, Rechtsextremismus, Landgericht Limburg