Zum Hauptinhalt springen

Beschnittene Freiheiten

In immer mehr deutschen Städten werden sogenannte Messerverbotszonen eingerichtet. Auch in Limburg gilt seit einigen Monaten eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises. Der SWR berichtet in einer Dokumentation, wie solche Messer-Kontrollen ablaufen - und wie folgsam sich die Bürger dabei verhalten (sollen). Doch sind solche Messerverbotszonen wirklich effektiv und welche Rechte haben die Betroffenen? Oder sind die Messerverbotszonen nicht vielmehr das, was die Masken während der Corona-Zeit waren:, nämlich lediglich Gehorsamssymbole?

Dieser Artikel wurde vor dem schrecklichen Attentat von Magdeburg am 20.12.2024 erstellt. Unsere Gedanken sind bei den Opfern und ihren Familien. Dieses Attentat bestätigt leider erneut, dass mit Placebo-Maßnahmen, wie Messerverbotszonen und Freiheitseinschränkungen für Normalbürger, keine Sicherheit für alle erreicht werden kann.

Was sind Messerverbotszonen?

Messerverbotszonen sind räumlich begrenzte Bereiche, in denen das Führen bestimmter Messer generell verboten ist, auch wenn sie außerhalb dieser Zonen erlaubt wären. Das Verbot basiert auf dem § 42 Waffengesetz (WaffG) und wird in der Regel durch Allgemeinverfügungen konkretisiert. Diese Zonen sollen die öffentliche Sicherheit erhöhen, insbesondere in Bereichen mit hohem Personenaufkommen oder an Orten, die als kriminalitätsbelastet gelten (z. B. Bahnhöfe, öffentliche Plätze).

Die SWR-Dokumentation

In einer Dokumentation begleitete ein Team des SWR mehrere Polizisten bei ihren Messerkontrollen auf Weihnachtsmärkten. Wie gestellt dieser Filmbeitrag ist, wird gleich am Anfang der Szene deutlich: die Polizisten Spatz und Spättel sprechen direkt zwei Männer an, die durch ihr Aussehen als "migrantisch gelesen" werden können. Einer der beiden öffnet, noch bevor der Polizist Spatz etwas sagen kann, seine Jacke. Wäre dieser Mann ein gefährlicher Terrorist, dann könnte man vermuten, dass er dies tut um eine Waffe zu ziehen. Doch Polizist Spatz nimmt diese eigentlich gefährliche Geste gar nicht zur Kenntnis. Er weiß, dass der angesprochenen Mann weiß, dass dies eine Filmszene ist - und selbstverständlich braucht man für diesen Dreh doch auch Migranten, die durchsucht werden. Diese machen natürlich bereitwillig mit, antizipieren die deutsche Gründlichkeit auf dem Weihnachtsmarkt - und haben selbstverständlich "weder ein Messer noch Spritzen dabei", wie der Spatz festhält.

Es sollten die einzigen "typischen Verdächtigen" bleiben, die man in der Doku sieht. Danach sind nur noch Horst und Hildegard in Kontrollen involviert. Auch diese wurden für den Dreh offenbar ausgewählt und eingewiesen. Sie fügen sich wie selbstverständlich in die "anlasslose Personenkontrolle mit körperliche Durchsuchung", ein Vorgang, der eigentlich ohne dringende Verdachtsmomente nicht zulässig wäre.

Freiheits-Beschneidungen

Diese Form der Kontrolle ist inzwischen gang und gäbe und erst durch die Änderungen am Waffenrecht (§42 WaffG) samt Ausweisung von entsprechenden "Verbotszonen" rechtlich möglich geworden. Seit der Corona-Zeit, als der Staat erstmals sehr umfassend in die Freiheitsrechte der Bürger eingriff und mittels "Maskenpflicht im Freien" sogar zum Tragen von Gehorsams-Symbolen aufforderte, scheint die Lust am Kontroll- und Verbotsstaat weiter gewachsen zu sein.

Denn auch wenn solche Kontrollen rechtlich scheinbar sauber angeordnet zu sein scheinen, stellt sich doch die Frage nach Sinn und Verhältnismäßigkeit, wenn nicht mehr nur verdächtige Personen von der Polizei kontrolliert werden, sondern auch Klein-Erna auf den Besitz eines Taschenmessers hin gefilzt wird. Was dem einen Sicherheit vermitteln mag, wirkt beim anderen einschüchternd und übergriffig.

Fragen an die Polizei

Auch in Limburg gilt seit dem 1. August 2024 aufgrund einer Allgemeinverfügung des Landkreises Limburg-Weilburg eine Messerverbotszone. Wir haben die SWR-Doku zum Anlass genommen, uns bei der Polizei Westhessen über Kontrollmaßnahmen und die Reaktionen der Bürger zu erkundigen.

Von September bis Ende November wurden in Limburg 23 Kontrolleinsätze durchgeführt, im Dezember bislang weitere sieben. Hinzu kommen routinemäßige weitere anlassbezogene Kontrollen durch die diensthabenden Polizistinnen und Polizisten. Dabei wurden in 4 (!) Fällen relevante Gegenstände gefunden und zur Anzeige gebracht.

Im Gegensatz zu dem Eindruck in der SWR-Doku, wo Hinz und Kunz ohne jeglichen Verdachtsmoment komplett körperlich abgetastet und sämtliche Taschen durchsucht wurden, scheint dies nicht die gängige Praxis bei Limburger Kontrollen zu sein. Zumindest weist die Pressestelle daraufhin, dass eine so umfassende Kontrolle lediglich "aufgrund entsprechender Verdachtsmomente" durchgeführt würden. Was diese Verdachtsmomente sind, bleibt dabei offen. In der SWR-Doku scheint es die schiere Anwesenheit im öffentlichen Raum zu sein.

Wir wollten wissen, was passiert, wenn ein Bürger mit dieser Kontrolle nicht einverstanden ist. Hierauf antwortet die Pressestelle des Polizeipräsidiums Westhessen:

"Hier gelten die einschlägigen Vorschriften des HSOG, wonach zur Durchsetzung einer Maßnahme (Durchsuchung etc.) ggfls. auch Zwangsmittel zunächst angedroht und letztendlich angewendet werden dürfen. Den Betroffenen stehen dann unmittelbar keine Rechtsmittel zur Verfügung. Unberührt davon bleibt die Möglichkeit eines jeden Betroffenen, eine polizeiliche Maßnahme nachträglich rechtlich überprüfen zu lassen."

Ob einem die Polizisten vor der Anwendung "unmittelbaren Zwangs" mitteilen, welche konkreten Verdachtsmomente vorliegen, darf bezweifelt werden. Wie immer in solchen Fällen sitzt die Polizei zunächst am längeren Hebel und eine nachträgliche Feststellung einer Rechtswidrigkeit bringt dem Bürger in der Regel nicht mehr viel. Der Eingriff in die Privatsphäre ist dann schon erfolgt.

Unverhältnismäßig

Die Limburger Statistik wirft bereits die Frage auf, ob es zur Identifizierung "verdächtiger Personen", die man einer Kontrolle unterziehen kann, wirklich einer Messerverbotszone bedarf. Das wäre nach den einschlägigen Polizeigesetzen zur Gefahrenabwehr der Polizei jederzeit erlaubt. Nicht abgedeckt wäre ohne die Gesetzesverschärfung allerdings, auch Messer mit geringen Klingenlängen (4 cm statt 12 cm) als Waffen einzuziehen und jeden, anlasslos jeden, zu jedem Zeitpunkt einer umfassenden körperlichen Durchsuchung zu unterziehen. Ob dies die wirklich gefährlichen Straftäter, wie die Terrosisten von Solingen oder Mannheim, davon abhält, auf Unschuldige loszugehen und diese zu töten, darf bezweifelt werden. Zu zahlreich sind die Vorfälle und zu eindeutig ist das sich allzu oft wiederholende Täterprofil. Ob sich diese von einem Schild, welches eine Messerverbotszone verkündet, abhalten lassen darf sehr bezweifelt werden.

Vor Anschlägen außerhalb der Zonen und zu anderen Zeiten schützen solche Verbotszonen nicht. Es scheint sich bei den Messerverbotszonen eher im Placebo-Aktionen zu handeln, die dem "Michel" ein gutes Gefühl der Sicherheit vermitteln sollen. Doch gleichzeitig wird auch allen Bürgern vermittelt, das Eingriffe in die Privatsphäre durch den Staat völlig normal seinen und hinzunehmen sind.

Wie bei Corona die "Maskenpflicht im Freien" die Pandemie nicht eindämmte und Infektionen nicht verhinderte, so werden auch die Messerverbotszonen die aktuelle "Messer-Pandemie" nicht eindämmen oder gar Anschläge von Gewaltverbrechern verhindern. Die Eingriffe in unser aller Freiheit, also die Nebenwirkungen eines immer deutlich aus- und aufgebauten Kontrollstaates, sind aber als reale Schäden zu konstatieren. Eine freiheitliche und selbstbewusste Bürgerschaft sollte sich gegen solche Symbolpolitik verwehren.

Kreis Limburg-Weilburg, Rechtliches, Limburg, Waffenverbotszone, Messerverbotszone