Nachfrage beim Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg
Leider habe ich auf meine Schreiben vom 20.10. und 26.10. vom Landrat Michael Köberle weder eine Eingangsrückmeldung noch eine Antwort auf meine Fragen erhalten. Ich nehme an, dass dies ausschließlich mit seinem Einsatz für die Pandemiebekämpfung zu tun hat und er die Anliegen seiner Bürger nicht gewohnheitsmäßig kommentarlos ignoriert. Ich möchte deshalb nochmals an meine Anliegen erinnern, bevor diese in Vergessenheit geraten.
In einer weiteren Mail habe ich u.a. um die Beantwortung meiner bisherigen Fragen sowie der folgenden neuen Fragestellungen gebeten:
- In Schulen in Ihrem Landkreis wird SchülerINNen, die keine Maske tragen können, der Schulbesuch von bestimmten Schulleitungen verweigert obwohl Atteste vorliegen! Wie stehen Sie dazu? Was unternehmen Sie, um dieses rechtswidrige Verhalten zu unterbinden? Angeblich sollen schon Strafanzeigen gestellt worden sein. Wie kommentieren Sie diese?
- Quarantäne-„Anordnungen“ ergehen in anderen Landkreisen immer öfter auf der Basis von „Anordnungen“ der Schulen und nicht auf Basis von ordentlichen Bescheiden der Gesundheitsbehörden. Solche Bescheide müssen eigentlich die Aufklärung über mögliche Rechtsmittel enthalten. Ist in Landkreis LM-WEL sichergestellt, dass alle Anordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemiebekämpfung (z.B. Quarantäne, häusliche Isolierung, PCR Test-Aufforderungen) auf sauberen, rechtssicheren Bescheiden erfolgen?
- Wie verhält sich die Behörde, wenn sich einzelne Bürger einer PCR-Test-Aufforderung verweigern und sich z.B. auf religiöse Gründe oder „das mindere Mittel“ (also Gang in die Quarantäne ohne Test) berufen?
- Die DGUV hat noch einmal klargestellt, dass Masken im Arbeitsschutz nur begrenzte Zeit getragen werden dürfen bevor lange Maskenpausen einzulegen sind. Unseren Kindern wird die Maske im Bus, in der Schule und bei vielen Freizeitaktivitäten auferlegt. Selbst das Wochenende ist nicht unbedingt maskenfrei. Wie können Sie diese Maßnahmen Kindern gegenüber rechtfertigen, wenn der Arbeitsschutz dies selbst bei Erwachsenen als unzulässig verbietet?
- Eine Senatsanfrage des FDP-Abgeordneten Luthe in Berlin bestätigte nun, was ich Ihnen bereits mitgeteilt habe: ein positiver PCR Test ist kein Infektionsnachweis. Genau das erfordert aber das Infektionsschutzgesetz als Voraussetzung für alle Maßnahmen. Da weitergehende Untersuchungen durch die Gesundheitsbehörde lt. Eigenen Angaben i.d.R. unterbleiben, frage ich Sie, auf welcher Grundlage Sie eigentlich Ihren Kampf gegen das Virus führen?
Ich finde es sehr befremdlich, dass ich auf meine sachlich vorgetragenen, fakten-basierten Einlassungen vom Landrat keine Antwort erhalte. Sollte dies so bleiben, sehe ich mich gezwungen, ggf. Strafanzeige gegen jeden Verantwortlichen zu stellen, der wider besseren Wissens freiheitsbeschränkende Maßnahmen anordnet oder Kindern im Landkreis eine nachgewiesener Maßen gesundheitsschädliche Maske aufzwingt.
Schließt euch an! Bei Eltern Stehen Auf oder bald dem Bürgernetzwerk Region Limburg (i.G.)!
Maskenpflicht, Coronamaßnahmen, Kreis Limburg-Weilburg, Rechtliches, Anfrage, Michael Köberle