Der übergriffige Staat
Heute hatten wir Zeit, uns ein wenig mit der neuen Allgemeinverfügung des Landkreis Limburg-Weilburg unter Federführung von Landrat Michael Köberle auseinanderzusetzen. Ein notwendiges, aber auch leider ernüchterndes Unterfangen.
Eigentlich ist die gesamte Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen in seiner Auslegung u.E. verfassungswidrig. Allein das bis heute nicht ein einziger Versuch einer Prävalenzbestimmung unternommen wurde und mithin die Bestimmung einer Wahrscheinlichkeit für das Auftreten des Sars-Cov2 Virus unternommen wurde, ist schon ein Desaster. Denn es müsste ja ein theoretisches Risiko ermittelt werden. Sodann bestimmt man ein Ziel-Risiko-Niveau und entscheidet dann, welchen Anteil welche Maßnahmen an der Erreichung des Zieles hat.
Nichts von alledem wird gemacht. Am ehesten hat man noch den Eindruck, dass die Verantwortlichen am liebsten ein Null-Risiko erreichen würden. Aber selbst in diesem Fall ist es unter der Maßgabe der Verhältnismäßigkeit, noch mehr aber der Geeignetheit von Maßnahmen, schlechterdings rechtswidrig, mit der Methode "viel hilft viel" einfach irgendwelche Maßnahmen anzuordnen - ohne zu jeder einzelnen Maßnahmen zu wissen, welchen Beitrag zur Minimierung eines Infektionsrisikos diese jeweils beitragen kann.
So fehlt bis zum heutigen Tage auch nur eine belastbare Erkenntnis darüber, in welchem Umfang jede Komponente z.B. der "AHA+L" Regeln zu einer Reduzierung der Virusverbreitung beiträgt.
Wir haben es schon öfter gesagt: Schon längst hätten sog. A/B-Tests durchgeführt werden müssen, mit denen eine Risikoreduzierung von einzelnen Maßnahmen, z.B. Maske in Innenräumen, Masken im Freien, hätten bestimmt werden können. Dies tut man, in dem z.B. in Stadt A Maskenpflicht innen gilt und in Stadt B nicht. Sollte sich das Infektionsgeschehen c.p. signifikant unterscheiden, wäre dies ein belastbarer Hinweis auf die Wirkkraft der überprüften Maßnahme.
Nach 18 Monaten der Pandemie fehlt es nach wie vor auch nur an dem Versuch, solche Daten zu erlangen. Stattdessen wird die Maskenpflicht als "minimal invasive und damit fast schon alltägliche Einschränkung" verkauft. Dabei werden nicht nur die immer größer werdenden psychosozialen Belastungen einer Maskentragepflicht vollkommen ignoriert. Es werden gleichzeitg auch die empirischen Unterschiede in der Entwicklung von Fallzahlen in Länder mit oder ohne Maskenmandaten außen vor gelassen (z.B. North und South Dakota).
Dieser Unwille der Exekutive, hier zur Minimierung von Einschränkungen der persönlichen Freiheit alles zu unternehmen, ist schlichtweg gegen den Geist unserer Verfassung. Es ist auch ein Verstoß gegen die Würde des Menschen, denn alle Bürger werden seit 18 Monaten fortlaufend zum Objekt staatlichen Handelns degradiert, statt auf die subjektiven Umstände und Gefährdungslagen sowie die individuellen Schutzbedürfnisse abzustellen.
"Die Würde des Menschen ist unantastbar" heißt es in Art. 1 GG und dieser Artikel steht über allen anderen, selbst über Art. 2 GG (Schutz des Lebens).
Wir überlegen, ob wir wieder eine Klage gegen diese und kommende Allgemeinverfügungen einreichen werden. Ein besonders krasser Fall von willkürlicher Kompetenzüberschreitung ist die angeordnete Testpflicht für Frisörbesuche, die im Rahmen der Vorschrift für "körpernahe Dienstleistungen" vollzogen wurde.
In den Begründung der Allgemeinverfügung wird u.a. ausgeführt, dass diese Anordnung notwendig sei, da hier viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, mithin es um Kontaktreduzierungen geht.
Ein Frisörgeschäft hat in der Regel keinen unkontrollierten Publikumsvekehr. Der Kunde sitzt relativ regungslos auf einem Stuhl, mit Maske, und hat sein Gesicht dem Spiegel zugewandt. Die Frisörkraft steht seitlich oder hinter dem Kunden, mit Maske, und es ist im Verhältnis zu vielen anderen Lebenssituationen weit weniger wahrscheinlich, dass hier eine Aerosolübertragung "auf direktem Weg" zustande kommen kann.
Bei dieser Gelegenheit überlegen wir auch die Praxis zum zwanghaften Waschen der Haare anzugreifen. Denn das Corona-Viren besonders in den Haaren eines Menschen auf ihren Angriffsbefehl warten, ist uns neu. Zudem steht als milderes Mittel auch das vorherige Waschen zu Hause zur Verfügung.
Spass beiseite: Es handelt sich bei dieser Regelung also um reine Gängelung ohne erkennbaren Nutzen. Man stelle sich im Vergleich dazu die Behandlung bei einem Zahnarzt vor. Um wie viele Potenzen sind Zahnarztbesuche gefährlicher als Frisörbesuche? Hier kommen sich Arzt und Patient sehr nahe und das auch nach "Face to Face" mit Kontakt zur Mundhöhle.
Zu den vielen unsinnigen, willkürlichen und offensichtlich nur dem Zweck der psychologischen Unterdrückung dienenenden Maßnahmen gehört auch die nach wie vor angewandte Praxis, auf Versammlungen im Freien Maskenpflicht und Abstandsregeln anzuordnen.
In einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Garmisch-Patenkirchen wurde der anerkannte Aerosolforscher Prof. Scheuch zur Ansteckungsgefahr im Freien befragt. Diese bezeichnete er als äußerst gering; wenn Abstände eingehalten werden, praktisch bei Null liegend. Doch solche wissenschaftliche Expertise wird schlichtweg andauernd ignoriert. Das Beharren auf der Maske, selbst in den unsinnigsten Situationen, trägt inzwischen quasi-religiöse Züge, so dass man nicht umhin kommt, diese Praxis als Einfordern von Unterwerfungsgesten bzw. sichtbare Zur-Schau-Stellung einer "Compliance" mit der Regierungslinie zu werten.
Dies ist zwar aus Sicht des Verordnungsgebers, der folgsame Untertanen in der aktuellen Krise bevorzugt, nachvollziehbar sein. Es ist jede KEINE Kategorie eines freiheitlich-demokratischen Staates, der dem Bürger so viel Freiheit wie möglich zu gewährleisten hat.
In Corona-Fragen nimmt sich der Staat das Recht heraus, alle Menschen mit einer Null-Risiko-Strategie zwangszubeglücken. Selbst wenn der Staat dies leisten könnte, stellt sich dennoch die Frage, ob er es dürfte. Zur Freiheit des Einzelnen gehört auch die Freiheit zur Fehlentscheidung. Im Wirtschaftsleben führt ein Null-Risiklo-Streben zu Stagnation und Verfall. Dies ist im Sozialen Bereich nicht anders.
Und wenn er es tatsächlich dürfte, so muss man dann doch auch die Frage beantworten, warum nur in Corona-Fragen? Warum nicht Null-Risiko beim Autofahren, beim Bergsteigen, beim Essen, beim ...
Leben ist lebensgefährlich. Und wer, wo auch immer, ein Null-Risiko anstrebt, unterdrückt die Entfaltung der Persönlichkeit, unterdrückt die Entwicklung bestimmter Bereiche. Null-Risiko beim Autofahren hat man nur, wenn man alle Autos abschafft. So einfach ist das.
Die sozialen Kosten einer solchen Politik sind horrend. Schon heute sind die Schäden vielfältig zu begutachten. Was uns zur zweiten Angriffsfläche der Allgemeinverfügung und sämtlichen Corona-Maßnahmen bringt: Wie sieht die Nutzen-Schaden-Bilanz aus?
Selbst wenn der Nutzen nachweislich gegeben wäre, müssten immer auch die Schäden und Kosten dazu ins Verhältnis gesetzt werden. Lokal, bundesweit, aber letztendlich sogar global. Denn unser Handeln hier hat Folgen über die Landesgrenzen hinaus.
Dazu findet sich seit 18 Monaten kein Wort, keine belastbare Aussage oder Berechnung in den Verordnungen. Allein dies macht eine solche Rechtsgrundlage rechtswidrig. Juristen sollten das wissen.
Stattdessen lesen wir nur Sätze wie, "stellt euch nicht so an, tut doch nicht weh". Das ist jedoch keine juristische Argumentation.
Übrigens: von der einstigen Zielsetzung, nämlich eine Überlastung des Gesundheitssystem zu vermeiden, die als Totschlagargument für alle Maßnahmen herhalten musste, ist übrigens nichts mehr zu lesen. Klar, wenn gerade einmal ein Mensch (leider) wegen Corona auf der Intensivstation liegt, fällt es schwer mit einer "Überlastung" zu argumentieren. Im Herbst / Winter dürfte sich dies ändern, denn schon jetzt geht der Bettenabbau laut DIVI Intensivregister munter weiter. Und wer dachte, die einstmals 5.500 Beatmungsgeräte, deren freien Kapazität in Welle 2 auf ca. 1.000 Geräte schrumpfte, stünde nun wieder zur Verfügung, sieht sich getäuscht. Obwohl statt 6.000 Corona-Patienten, von denen ca. 50% beatmet werden mussten, aktuell nur noch rund 600 auf den Stationen liegen, hat sich die Zahl der freien Beatmungskapazitäten laut DIVI nicht erhöht. Ein Schelm, der böses dabei denkt.
Sollte es entgegen der Befürchtungen der Politik nicht zu einer Überbelastung des Gesundheitssystem kommen, hat Gesundheitsminister Spahn schon vorgebaut: nicht mehr der Überlastung muss vermieden werden, sondern die Belastung. Jeder Covid-Patient ist einer zuviel. Zero risk, nichts geht mehr.
Wie schon so oft zuvor, wird wohl auch dieser Beitrag in der Politik unbeachtet bleiben. Unsere bisherigen Erfahrungen schließen ein erfolgreiches Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht nahezu aus. Aber wir haben Übung und vielleicht investieren wir wieder ein paar Stunden Arbeit, um zumindest symbolisch Widerstand zu leisten.
So bleiben uns Bürgern nur wenige Möglichkeiten, uns gegen diese Willkür, gegen diese Ungesetzlichkeit, gegen diese Verfassungswidrigkeit zur Wehr zu setzen:
1) Der Weg auf die Straße -> wir sind am kommenden Wochenende in BERLIN #Freiheitstag #b2808 #b2908 und hoffen, dass viele mit uns dort für unsere Grundrechte demonstrieren. Eine Erlaubnis dazu benötigen wir NICHT.
2) Der Boykott. Eine wirksame Methode des Widerstands ist es, alle Maßnahmen und Orte zu boykottieren, die dem Staat die Durchsetzung der Maßnahmen ermöglichen. Also, lassen wir die Haare wachsen, egal wie lang, oder schneiden wir sie uns selbst. Gegen wir nicht mehr an Orte, wo unsinnigerweise Tests o.ä. angeordnet werden. Entziehen wir dem System Geld und damit Macht. Dies wird in den kommenden Monaten ein wichtiger Teil unserer Proteste ausmachen.
Dennoch kann es passieren, dass man bei dem aktuellen Verordnungs-Dschungel einmal einen Fehler macht und man vom Staat mit seinen sehr aktiven Repressionsorganen einer Ordnungswidrigkeit oder gar einer Straftat verdächtigt wird.
Sollte es unglücklicherweise zu einem Ordnungswidrigkeitenverstoß kommen, so muss dies dennoch nicht unbedingt das Schlechteste sein.
Denn im Gegensatz zu einer Klage vor dem Verwaltungsgericht, muss in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Beweis erhoben und die Verfassungsgemäßheit der Anordnungen geprüft werden. Wie beschrieben führte dies in Garmisch zum Freispruch eines Versammlungsleisters, der die Teilnehmer zum Ablegen der Maske aufgefordert hatte.
Dies ist eigentlich eine Straftat, doch das Gericht entschied, dass das Anordnen einer Maskenpflicht im Freien per se rechtswidrig war und mithin der Versammlungsleiter nicht gegen eine rechtswidrige Auflage verstoßen kann.
Von Amtsrichtern wird jedenfalls weit eher Recht gesprochen als von Verwaltungsrichtern, die sich als Erfüllungsgehilfen der Verwaltung verstehen.
Wir wünschen uns, dass die Exekutive zur Besinnung kommt und den Bürger, seine Grundrechte und Freiheiten wieder ernst nimmt. Dass der Staat den Bürger aus der Geißel einer Corona-Zero Risk-Startegie entlässt. Die aktuelle Politik spaltet und zerstört unsere Gesellschaft.
Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand. Danach lasst uns alle streben, brüderlich mit Herz und Hand (und Verstand).
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