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Willkommen im Club - oder wie Recht gesprochen wird

Im letzten Winter kam es in Limburg zu angemeldeten Versammlungen - und unangemeldeten Spaziergängen. Im Umfeld dieser Ereignisse kam es auch zu Einkesselungen durch die Polizei samt nachfolgenden Ordnungswidrigkeitsanzeigen und -verfahren durch das Ordnungsamt Limburg. Was einem unbescholtenen Bürger dabei alles passieren kann, schildert Gerti Fazlli aus Limburg der hessenschau. Der zugehörige Artikel ist es wert gelesen, kritisch betrachtet und ergänzt zu werden. Denn Herr Fazlli ist kein Einzelfall.

Fazlli ist am 27. Dezember 2021 in der Limburger Hospitalstraße zum Döner-Essen, als sich offenbar ein paar weitere Menschen - wie die Polizei unterstellt: "ehemalige Versammlungsteilnehmer einer Kundgebung am gleichen Tag auf dem Marktplatz" - ebenfalls durch die Hospitalstraße bewegen. Was der Beweggrund dieser Menschen war, zu dieser Zeit an diesem Ort zu laufen, dürfte so individuell sein wie die Menschen selbst. Jedenfalls hatte sich die Polizei den Vorsatz gefasst, dort einen Kessel zu etablieren und Platzverweise samt Anzeigen zu erstatten. Kundgebungsfreudige Menschen waren dort aber nicht anzutreffen. Es fehlte diesen Personen dazu so einiges, u.a. die Kundgebungsmittel.

So gerieten an diesem Abend - wie uns berichtet wurde - ca. 20 weitere Menschen so wie Fazlli ins Netz der Polizei. Darunter auch Menschen, die gerade vom Bratwurst-Essen am Neumarkt kamen. Oder ein Pärchen, welches samt Kleinkind vom Einkaufsbummel kam. Und vielleicht waren darunter auch ehemalige Kundgebungsteilnehmer. Letzteres ist für sich genommen jedoch ebenfalls nicht zu beanstanden.

Was war zuvor geschehen? Da ich die Demo am 27.12.2021 in Limburg angemeldet hatte, verfüge ich über ein wenig Hintergrundwissen. Die Demo samt zugehörigem Aufzug war ursprünglich am Bahnhofsvorplatz von mir angemeldet worden. Vom Ordnungsamt der Stadt Limburg wurde kurzfristig, genau genommen wenige Stunden vor Versammlungsbeginn, der Kundgebungsort an den abseitigen Marktplatz (auch bekannt als Oktoberfest-Platz in der Ste-Foy-Straße, nicht nur "einen Block weiter") verbannt. Der Aufzug wurde gleich ganz verboten. Diese kurzfristige, willkürliche und das Demonstrationsrecht aushöhlende Entscheidung des Ordnungsamtes war dann der Grund, warum ich als Versammlungsleiter die Versammlung am Marktplatz aus Protest gegen diese Ordnungsamts-Entscheidung erst gar nicht eröffnet habe!

Sie wurde also nicht, wie im Artikel der hessenschau behauptet, von der Polizei aufgelöst, sondern wurde gar nicht erst durch den Versammlungsleiter eröffnet! Das Problem war nun jedoch, dass viele Teilnehmer dieser Veranstaltung aufgrund der kurzfristigen, vom Ordnungsamt in Willkür angeordneten Änderung des Versammlungsortes noch vom Bahnhofsvorplatz als Kundgebungsort ausgingen. Entsprechend parkten wohl auch viele Menschen an diesem Abend in diesem Teil der Stadt bzw. auch in der Südstadt. Der Marktplatz liegt jedoch quasi am anderen Ende der Innenstadt in Richtung Norden!

Es war also das Ordnungsamt Limburg, welches durch seine fragwürdige und kurzfristige Auflagenentscheidung hunderte von Menschen zwang, erst durch die halbe Stadt zum Marktplatz zu laufen. Und dann selbstverständlich auch verantworten muss und zu akzeptieren hat, wenn die gleichen Menschen, mehrere Hundert an der Zahl, vom Marktplatz wieder in Richtung Bahnhof / Hospitalstraße zurücklaufen müssen um nach Hause zu kommen.

Die Annahme, dass sich diese hunderte Menschen, die nun nach Absage der Versammlung zeitgleich den Marktplatz verlassen müssen (Polizei fordert die Leute zum Verlassen auf!) automatisch auf einem illegalen Spaziergang befinden, kann m.E. nur wenige Meter vom Marktplatz entfernt noch gar nicht getroffen werden. Dennoch machte die Polizei bereits dort die Ansage, dass Folgeveranstaltungen verboten seien. Dass dies zur Folge haben sollte, dass sich diese Menschen nun nicht mehr zu ihren Autos bewegen oder in die Stadt zum Wurst-Essen gehen durften, war wohl keinem der Menschen bekannt. Fraglich ist auch, wer von den Menschen auf oder um den Marktplatz die Ansage der Polizei überhaupt gehört hat oder hören konnte. Das Limburger Equipment ist diesbzüglich nämlich legendär.

Die Polizei verstand aber in Limburg in diesem Winter schon lange die Worte "Angemessenheit", "Erforderlichkeit" und "Verhältnismäßigkeit" nicht mehr, wie diverse Einkesselungen in den Wochen zuvor zeigten. Sogar verdeckte Ermittler setzte man Ende November gegen 20-30 friedliche und vor allem schweigende, Plakat- und Kundgebungsmittel-freie Menschen ein. In bester Spitzelmanier wollte man so mutmaßlichen Corona-Verstößen auf die Spur kommen.

"Das ist nicht mehr normal, was hier passiert ist", sagt Fazlli und diesem Urteil kann man sich nur voll und ganz anschließen. Denn Fazlli macht noch eine weitere Erfahrung, die viele Bürger gerade in Verfahren mit Corona-Bezug mit der deutschen Justiz machen dürfen: die Beweislast wird einfach umgekehrt. Im Strafverfahren obliegt es der Strafverfolgungsbehörde den Beweis zu erbringen, dass der Beschuldigte zweifelsfrei eine Ordnungswidrigkeit (sog. kleines Strafrecht) oder eine Straftat begangen hat. "Am meisten ärgert mich, dass schlampig ermittelt worden ist", sagt Fazllis Anwalt Eisenbach. Auch diese Erfahrung müssen und mussten Beschuldigte in Limburg immer wieder machen, was wohl mit ein Grund dafür ist, dass noch weitere 120 Verfahren in Limburg laufen. Die Menschen wehren sich gegen das Unrecht.

Die Aufzeichnungen der Polizei sind zum Teil so schlampig, dass in einem uns bekannten Fall weder der Polizei noch der Staatsanwaltschaft aufgefallen ist, dass der vermeintliche Beschuldigte zur gleichen Zeit an zwei weit voreinander entfernten Orten gesehen wurde. Sebst in solchen Fällen wurde in Limburg Anklage erhoben und verurteilt!

Tja, bei so viel Willkür im Staate hilft es dem Herrn Fazlli auch nicht, dass er sich über seinen Impfstatus (2-fach geimpft) oder eine bücklinghafte Distanzierung von den Demonstranten ("Ich verurteile diese Versammlungen aufs Schärfste!") Strafmilderung erhofft. Immerhin berichtet das Ordnungamt, dass sich viele Betroffene mit ähnlichen Erklärungen wie Herr Fazlli zu verteidigen suchten. Und mit was? Mit Recht. Denn es ist der Polizei schlichtweg weder in der Hospitalstraße, noch bei irgendeinem anderen Kessel, den die Polizei in diesen Wochen "baute", möglich, den Beweis zu führen, wer Teilnehmer einer illegalen Veranstaltung gewesen sein soll - oder eben nicht und rein zufällig in die missliche Lage geraten ist.

Denn die mit dem Vorwurf eines "illegalen" Spaziergangs konfrontierten Menschen haben sich in keiner Weise von normalen Passanten unterschieden. Schließlich ist auch der Weg vom Einkauf zum Auto ein Spaziergang. Entscheidend ist, ob sich die Teilnehmer an einer gleichgerichteten Willenskundgebung versucht haben. Dies war aber wohl nicht der Fall. Oder wie kann es sonst sein, dass ein unschuldiger Döner-Esser in eine polizeiliche Maßnahme geraten konnte?

Man würde es Herrn Fazlli gönnen, dass er mal in Ruhe über die Motive und Beweggründe der Bürger nachdenken möge, die mit diesem Staat, seinem Gebaren, seinen korrupten Politikern und anmaßenden Verwaltungsbeamten nicht mehr einverstanden sind. Warum es eben auch Menschen wie ihn erwischen kann, dessen Schuld von diesem Staat nicht mehr zu beweisen ist, weil es diesem Staat wichtiger ist, jeden Unmut und Protest im Keim zu ersticken und dabei auch Kollateralschäden billigend in Kauf zu nehmen. Selbst wenn dies als Kollateralschaden den Verlust des Vertrauens der Bürger in den Staat, in das Rechtssystem und die freiheitliche Grundordnung nach sich zieht.

Den Vogel in dieser Farce schießt jedoch Fazllis Anwalt Eisenbach ab. Dieser versichert, er würde nie einen wirklichen Querdenker in einer solchen Sache vertreten. Lieber Herr Eisenbach, was stimmt mit Ihnen nicht? Jeder Mensch verdient es in einem Rechtsstaat anwaltlich verteidigt zu werden. Zudem ist jeder Mensch unschuldig, bis seine Schuld erwiesen ist. Und von einer Gesinnungsjustiz bzw. einer anwaltlichen Gesinnungsprüfung steht auch nichts in der Strafprozessordnung. Aber es ist gut zu wissen, wie Sie, Anwalt Eisenbach, ticken. Von einem solchen Anwalt würden wir uns nie vertreten lassen wollen. Weder als Querdenker, noch als Klardenker, noch als freihetlich gesinnter und liberaler Bürger. Es würde mich jedoch nicht überraschen, wenn Anwalt Eisenbach Klima-Asphalt-Kleber, Antifa-Aktivisten, Pädophile und Gewaltverbrecher verteidigt. Hier wäre er kompatibel mit dem woken Mainstream und seine Erfolgsaussichten vor Gericht wären sicher höher. Oder wie muss man ihre Einlassung verstehen, Herr Anwalt?

Lieber Herr Fazlli, sehen Sie die 700 Euro Verfahrenskosten einfach als Lehrgeld an. Sie haben gelernt, dass dieser Staat keine Beweise braucht, um Sie zu verurteilen. Sie haben gelernt, dass Ihre Impfung und Ihre artige Demutsdistanzierung Ihnen keine Gnade beschert. Sie haben den Wert einer Rechtsschutzversicherung kennengelernt. Und durch meinen Artikel hier haben Sie ein wenig über die Hintergründe dieses Abends erfahren, was Ihnen vielleicht die Einordnung der vergangenen und der wahrscheinlich kommenden Ereignisse ein wenig erleichtert. Denn sollten Sie auf den verwegenen Gedanken kommen, wegen explodierender Energiekosten, galoppierender Inflation, einem Arbeitsplatzverlust oder einer zusammenbrechenden öffentlichen Ordnung einmal auf die Straße zu gehen, dann werden Sie viele von uns dort wiedertreffen. Dann sind auch Sie ein "Querdenker, Rechter, Delegitimierer des Staates". Ob Sie dann Herr Eisenbach noch verteidigen wird? Spätestens dann, haben Sie alle Lektionen gelernt, die Ihnen der 27.12.2021 beibringen wollte.

Sie haben aber auch gelernt, dass Ihnen der Weg zur Presse und zu einer umfassenden und wohlwollenden Berichterstattung noch offen steht. Von einem gleichen Zugang zu den Medien können weiße alte Männer nur träumen. Oder hat sich der Wind beim HR gedreht? Lieber Herr Türk, Autor des Artikels auf hessenschau.de, wir könnten da noch viele Vergleichsfälle aus Limburg präsentieren, über die Sie gerne ebenfalls so umfassend und wohlwollend berichten können. Haben wir Ihr Interesse geweckt?

 

Coronamaßnahmen, Demonstrationen, Grundrechte, Polizei, Rechtliches, Limburg, Rechtsstaat

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