Oberstaatsanwalt Dominik Mies
Wenn zwei das Gleiche tun ...
... dann ist es noch lange nicht dasselbe. Diese Erfahrung müssen vor allem Kritiker der aktuellen Regierungspolitik inzwischen regelmäßig machen. Besonders nachteilig ist es aber, wenn auch die eigentlich "blinde Justitia" ihr Handeln dann doch am Ansehen der Person ausrichtet. Beliebt ist dabei die Anwendung des §130 des Strafgesetzbuches (StGB), der die "Volksverhetzung" unter Strafe stellt. Ein aktueller Fall aus Herborn wirft ein Schlaglicht auf eine Schlagseite.
Save the date!
Nach einer sehr langen Wartezeit soll ich nun endlich "meinen Prozess" vor dem Amtsgericht Limburg bekommen. Drei Verhandlungstage sind angesetzt. Was mir vorgeworfen wird, wann die Verhandlung stattfindet und warum das ein Ereignis ist, auf das ich mit Zuversicht blicke, erfahrt ihr hier im folgenden Beitrag. Ich möchte euch aber auch um eure Unterstützung, sei es durch gute Wünsche oder auch durch eure persönliche Anwesenheit an den Verhandlungstagen, bitten.
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