Meinungsfreiheit
Die Kontroverse um § 188 StGB und die „Schwachkopf“-Affäre
Die Meinungsfreiheit ist ein zentrales Grundrecht in einer demokratischen Gesellschaft, doch sie findet ihre Grenzen, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt oder die Integrität politischer Akteure gefährdet wird. § 188 des Strafgesetzbuchs (StGB) in Deutschland regelt den besonderen Schutz von Personen im politischen Leben vor beleidigenden oder verleumderischen Äußerungen. Dieser Paragraph, der den politischen Diskurs vor destruktiver Polemik bewahren soll, steht immer wieder im Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten. Aktuelle Debatten, wie im Fall der sogenannten "Schwachkopf"-Affäre um Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, werfen die Frage auf, wie angemessen der Einsatz dieses Gesetzes ist und ob er demokratischen Grundsätzen gerecht wird.
Gaafar zensiert für den Staat
Der erste "trusted flagger" geht in Deutschland an den Start. Die "Meldestelle respekt!", geleitet von einem Islamwissenschaftler (zu den Hintergründen der Person siehe hier), wird der verlängerte Arm des Staates, Hass- und Hetze sowie "gefährliche Desinformation" zu bekämpfen. Ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz!
Wie der faire Meinungswettbewerb hintertrieben wird
"Hass und Hetze im Netz" müssen bekämpft werden, so hören wir nahezu jeden Tag. Gemeint sind damit aber nicht nur klar strafbare Meinungsäußerung, sondern in zunehmendem Maße auch "Meinungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze" oder "gefährliche Desinformation". Das rüttelt an den Grundfesten unseres Grundgesetzes und der Demokratie. Denn entweder hat man Meinungsfreiheit - oder man hat sie nicht mehr. Für eine Demokratie ist aber die Meinungsfreiheit "schlichtweg konstituierend". In den letzten Jahren sind erhebliche gesetzliche Verschärfungen auf EU- und Bundesebene in Kraft gesetzt worden, um die Deutungshoheit über alles zu erlangen, was öffentlich u.a. in den sozialen Medien geäußert wird. Ein anderer Aspekt aktueller politischer Initiative, die Meinungsfreiheit zu hintertreiben, bleibt aber unseres Erachtens zu wenig beachtet.
Interview mit der Antifa
Aufschlussreiches Gespräch des angeblichen "Faschisten" Marin Sellner mit einem Antifa-Recherche-Netzwerk.
Linker Machtrausch
Die linksradikalen Volldeppen und Demokratieverächter machen mobil. U.a. gegen Solidaritätsbekundungen für das gestern durch die Linksextremistin Nancy Faeser in willkürlichem Machtrausch erlassene Verbot des Magazins und Verlags Compact.
Frontalangriff auf Grundgesetz: Faeser verbietet COMPACT-Magazin
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das "Compact"-Magazin verboten. Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen Beamte die Geschäftsräume von "Compact" in Falkensee und Werder bei Berlin und Potsdam. Auch die Wohnräume von Chefredakteur Jürgen Elsässer und seiner Frau sowie von weiteren "Compact"-Beschäftigten werden nach Beweismitteln durchsucht.
Rechtsgrundlage für das Verbot ist das Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, vom Bundesinnenministerium verboten werden können. Begründet wird das Verbot mithilfe einer umfangreichen Materialsammlung des Bundesamts für Verfassungsschutz, an der auch der brandenburgische Verfassungsschutz beteiligt war. Sowohl das Bundesamt als auch der Landesverfassungsschutz beobachten "Compact" seit Jahren und bewerten das Medium seit Ende 2021 als "gesichert rechtsextremistisch".
DJV auf faschistischen Abwegen?
In einem aktuellen Blogbeitrag offenbart der Pressesprecher des Deutschen Journalistenverbands (DJV), Hendrik Zörner, ein merkwürdiges Demokratieverständnis. Er kritisiert darin, dass ARD und ZDF im Rahmen ihrer traditionellen Sommerinterviews die Bundessprecher der AfD, Tino Chrupalla und Alice Weidel, zu Wort kommen ließen.
Ist das schon Faschismus?
In einem Gespräch auf der re:publica 2024 in Berlin offenbarte die Publizistin Caorlin Emcke ein abstruses Verständnis von Wissenschaft und Meinungsfreiheit. "Pro und Contra - das sollten wir abschaffen" lautet die steile These der Dame. Erschreckender noch als diese Aussage ist die Zustimmung, die dieses faschistoide Meinung beim Publikum fand.
Alles für Deutschland
Vor dem Landgericht in Halle muss sich der AfD-Politiker Björn Höcke derzeit vor Gericht verantworten. "Alles für Deutschland" sei ein Kennzeichen einer verbotenen bzw. terroristischen Organisation und von ihm vorsätzlich verwendet worden, so der Vorwurf. Doch statt um die Ahndung von Nazi-Sprüchen scheint es eher um die Verfolgung missliebiger Personen und ein Angriff auf die Meinungsfreiheit zu gehen.
Es baut sich eine "Pogromstimmung" auf
Zwei aktuelle Vorfälle in den letzten Tagen zeigen es überdeutlich: die Hysterisierung unserer Gesellschaft, die inzwischen von andauernden staatlicher Hetze und offen verbreiteten Lügen, selbst durch höchste Repräsentanten des Landes, angeheizt wird, führt zu immer abstruseren Maßnahmen und einer zunehmend offen zutage tretenden Gewaltbereitschaft. Wir zeigen zwei bemerkenswerte Videos, die sich mit diesem Thema befassen sowie ein Clip, der die aggressive Gewaltbereitschaft aus dem linksradikalen Milieu unterstreicht.
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