Nancy Faeser
Verletztes Dienstgeheimnis?
Das Verteidigerteam rund um die von dem Compact-Verbot besonders geschädigten Jürgen und Dr. Stephanie Elsässer hat das Verteidigerteam eine Strafanzeige wegen Verrats von Dienstgeheimnissen beim Generalbundesanwalt erhoben.
BMI-Verbotsverfügung im Wortlaut
Der Autor Alexander Wallasch veröffentlicht in einem Artikel auch einen Link zur Original-Verbotsverfügungsbegründung des BMI gegen das Magazin Compact. Wir haben diesen hier verlinkt. Die politische Färbung der Verbotsverfügung trieft darin aus jeder Pore. Neben der völlig unsubstantiierten "Umwidmung" einer offensichtlich gewerblich tätigen GmbH zu einem "politischen Verein" ist man offenbar neidisch bei der politischen Konkurrenz über den medialen Erfolg von Compact.
Kleiner Exkurs im Vereinsrecht
Kleiner Exkurs im Vereinsrecht, denn die willkürliche Verbotsverfügung der Nancy Faeser stützt sich auf der waghalsigen Konstruktion, das gewerblich seit 14 Jahren tätige Medienhaus Compact sei in Wahrheit ein Verein. Damit ein solcher Verein verboten werden kann, müssen die Bedingungen von §3 (1) Satz 1 Vereinsgesetz vorliegen.
Wehret den Anfängen!
"Wir stellen etwas in den Raum und wenn es dann kein großes Geschrei gibt, dann machen wir weiter, so lange, bis es kein zurück mehr gibt", Jean Claude Juncker, ehem. EU-Kommissionspräsident, in einem nüchtern-klaren Moment.
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